Insbesondere bei Zelt- und Festveranstaltungen, Open Airs, in Diskos und Gaststättenbetrieben – durch und setzen eine Reihe von präventiven Maßnahmen”, betont Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler. Dabei ist es wichtig, dass die Sicherheitsbehörden und Exekutivkräfte nicht nur die Jugendlichen, sondern auch die Gewerbetreibenden kontrollieren und zur Verantwortung ziehen. Denn Übertretungen der Jugendschutzbestimmungen sind kein Kavaliersdelikt”, so Schwärzler.
Im Jahr 2006 wurden von den Bezirkshauptmannschaften wegen Übertretungen nach § 17 des Jugendgesetzes (Alkohol- oder Tabakverbot) insgesamt 131 Verwaltungsstrafen verhängt. Weiters wurden 295 Ermahnungen ausgesprochen und in einigen Fällen gemeinnützige Arbeit angeordnet.
Darüberhinaus wurden im Rahmen der Prävention auch im Jahr 2006 verschiedene Informations- und Bewusstseinsbildungsinitiativen im Rahmen von Jugendprojekten, Informations- und Diskussionsveranstaltungen mit Regional-, Gemeinde- und Sicherheitsverantwortlichen sowie Jugendbetreuern durchgeführt. Weiters gab es wiederholt Informationsgespräche mit Veranstaltern und Unternehmern. “Die bisher gesetzten Initiativen sind im Interesse des Schutzes unserer Kinder und Jugendlichen konsequent weiterzuführen”, betont Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler.
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