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Versicherung zahlt für Ärztefehler

Durch eine Fehleinschätzung des behandelnden Arztes verlor der 15-Jährige seinen linken Unterschenkel.
Durch eine Fehleinschätzung des behandelnden Arztes verlor der 15-Jährige seinen linken Unterschenkel. ©VOL.AT
Feldkirch - Nach Beinamputation bei einem 15-Jährigen wurde die Haftung jetzt anerkannt.
Gutachten bestätigt Ärztefehler

Das Tauziehen um die Anerkennung der Haftung nach einem Behandlungsfehler, der einen 15-jährigen Jugendlichen den linken Unterschenkel kostete, ist vorbei. „Die Krankenhausbetriebsgesellschaft und deren Versicherung werden die Haftung dem Grunde nach anerkennen“, bestätigte Patienten­anwalt Mag. Alexander Wolf auf VN-Nachfrage. Dieses Anerkenntnis ist nötig, um auch für weitergehende Folgen des Behandlungsfehlers einen Schadenersatz geltend machen zu können. Zudem hat sich die Versicherung bereit erklärt, eine A-Conto-Zahlung zu leisten.

Fehleinschätzung führte zur Amputation

Der tragische Vorfall ereignete sich im April 2011 im LKH Bludenz. Der Schüler aus Ludesch war nach einem Unfall auf dem Alpine Coaster am Golm mit einer schweren Knieverletzung eingeliefert worden. Doch die Behandlung lief gründlich schief, wie zwei Gutachten übereinstimmend aussagen. Aufgrund von ärztlichen Fehleinschätzungen kam es zu Durchblutungsstörungen und zum Absterben von Gewebe. Als Notlösung blieb schließlich nur noch die Amputation, die im LKH Feldkirch vorgenommen wurde. Danach begann ein monatelanges Warten auf die Haftungsanerkenntnis durch die KHBG bzw. die Versicherung. Alexander Wolf berichtet von „sehr konstruktiven Gesprächen“. Und: „Die Angehörigen sind natürlich auch erleichtert, dass endlich ein Einigung erzielt werden konnte.“ Ursprünglich wollten KHBG und Versicherung, wie berichtet, den Schlussbericht der Staatsanwaltschaft abwarten. Die hatte ihrerseits das Landeskriminalamt mit weiteren Erhebungen beauftragt, weil aus keinem Gutachten klar hervorging, wem in diesem Fall die Letztverantwortung zukommt. Ein Unfallchirurg hatte damals Selbstanzeige erstattet.

Höhe des Schadenersatzes steht noch nicht fest

Beendet ist die Sache allerdings auch jetzt noch nicht. Zuerst muss ein weiteres Gutachten zur Feststellung der Schadenersatzhöhe eingeholt und der Akt dann dem Pflegschaftsgericht zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, die aus dem Ärztefehler resultieren, wie etwa ein Verdienstentgang, bezeichnet Wolf als laufenden Prozess, bei dem die Patientenanwaltschaft den Jugendlichen und seine Eltern begleiten werde.

(VN/Marlies Mohr)

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