Der Mann aus Rankweil wurde zu sechs Monaten bedingter Haft und 100.000 Euro Schadenswiedergutmachung verurteilt. Nun hat der Angeklagte Berufung eingelegt.
“Das Gericht hat sein Urteil nur auf eine Handy-Ortung gestützt und selbst da ist es zu Ungereimtheiten gekommen. Wir haben ein Weg-Zeit-Diagramm mit einem Fahrversuch beantragt, aus dem hervorgeht, dass mein Mandant nicht der Täter sein kann”, erklärt der Anwalt des Beschuldigten, Clemens Achammer im exklusiven “VOL”-Interview. So konnte der Sachverständige der Handy-Ortung nicht einmal angeben, welchen Radius die einzelnen Sender aufweisen. “Das Gericht hat außerdem nicht berücksichtigt, dass schon früher mehrfach Fahrzeuge aus dem Bestand des Vaters des Angeklagten entwendet wurden. Warum sollte mein Mandant solch ein Tat begehen und dazu noch mit dem Bagger seines Vaters? Es bestand überhaupt kein Anlass dazu”, so der Verteidiger weiter.
Man darf gespannt sein, ob das Gericht dies ebenso sieht und derjenige gefunden werden kann, der wirklich den Bagger entwendet und die Radarbox versenkt hat.
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