Nach Innen- und Justizministerium befasst sich nun mit dem Verteidigungsministerium bereits das dritte Ministerium mit dem Fall.
Alpen-Donau hat “Verschlusssache”
Das am Mittwoch veröffentlichte Dokument, welches vom Abwehramt, dem Inlandsgeheimdienst des Bundesheeres, an das BVT (Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) gegangen war, war vom Geheimdienst als “Verschlusssache” gekennzeichnet und beschäftigt sich mit einem der Betreiber der Webseite. Teile des Dokuments wurden von den Betreibern unkenntlich gemacht (weiße Stellen).
“Nach Zweckerfüllung vernichten”
Trotz des zusätzlichen Vermerks “nach Zweckerfüllung vernichten” dürfte es in den Akt der Staatsanwaltschaft Wien gelangt sein, vermutet ein Ermittler des Innenministeriums gegenüber dem Standard. Von dort dürfte es über die Akteneinsicht in die Hände der Alpen-Donau-Betreiber gelangt sein, die es am Mittwoch veröffentlichten. Die Staatsanwaltschaft hält sich bedeckt, man werde den Akt aber prüfen.
Daten in Zukunft nur noch auf Anfrage
Auf Alpen-Donau waren am Montag Namen, Adressen und Telefonnummern zweier Personen veröffentlicht worden, die die Neonazi-Homepage bei der Wiederbetätigungs-Meldestelle des Innenministeriums angezeigt hatten. Dazu der Aufruf an die Leser, den Personen “Fanpost” zu schicken.
Die Wiederbetätigungs-Meldestelle wird künftig Personendaten nicht mehr automatisch an die Staatsanwaltschaft übermitteln, sondern nur mehr auf deren ausdrücklichen Wunsch. Das sagte Innenministeriums-Sprecher Karl-Heinz Grundböck am Mittwoch im Ö1-Radio sowie gegenüber der APA.
“Staatsanwaltschaft Herr des Verfahrens”
Bisher sei es üblich gewesen, die Namen an die Staatsanwaltschaft von der Meldestelle automatisch weiterzugeben – außer, der Anzeiger äußerte ausdrücklich den Wunsch nach Vertraulichkeit. Sollte aber in Zukunft die Meldestelle durch die Staatsanwaltschaft zur Daten-Weitergabe aufgefordert werden, dann bestehe “Auskunftspflicht”.
Grundsätzlich merkte Grundböck gegenüber der APA an, dass es Sache der Staatsanwaltschaft sei, zu entscheiden, ob diese Informationen aus der Akteneinsicht ausgenommen werden oder nicht: “Laut Strafprozessordnung ist der Staatsanwaltschaft Herr des Verfahrens”, so der Sprecher.
Grünen-Walser: ” Unglaublicher Skandal”
“Die Weitergabe persönlicher Daten an militante Rechtsextreme durch österreichische Behörden ist ein unglaublicher Skandal”, empört sich der Grüne Nationalratsabgeordnete Harald Walser über die bekannt gewordenen Fakten.
Der Betreiber der Website sei ein amtsbekannter Neonazi, der im Jahr 2012 in erster Instanz wegen NS-Wiederbetätigung und wegen schwerer gemeinschaftlich begangener Körperverletzung verurteilt worden war, so Walser weiter. “Auch wenn dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist, so fragt man sich doch, was den zuständigen Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter geritten hat, dass er in einem derart sensiblen Fall Daten an mutmaßlich gewaltbereite Rechtsextreme weitergibt.”
In einer parlamentarischen Anfrage wolle er neben der allgemeinen Aufklärung des Falles “insbesondere die Rolle, die Staatsanwalt Kronawetter in dieser Causa gespielt hat” thematisieren. (red/APA)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.