Der Mediziner hatte im Jahr 2010 bei drei Kindern keinerlei Auffälligkeiten vermerkt, obwohl diese erhebliche Entwicklungsmängel aufwiesen.
Rasche statt gute Behandlung
“Es ging bei Ihnen darum, schnell so viele Kinder wie möglich zu behandeln”, sagte die Richterin.
Deswegen habe der Arzt die betreffenden drei Patienten unzureichend untersucht und diesen damit “die Möglichkeit genommen, dass man ihre Entwicklungsstörungen behebt”.
Vorwürfe gegen Kinderarzt
Es sei “nicht glaubwürdig, das Ihnen nichts aufgefallen ist”, meinte die Richterin. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Wolfgang Mekis meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Staatsanwältin Dagmar Pulker legte Strafberufung ein.
(apa/red)
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