Vermummungsverbot in Vorarlberg: Noch keine Amtshandlungen

Das von den Regierungsparteien beschlossene Vermummungsverbot, umgangssprachlich auch Burka-Verbot, ist mit Oktober in Kraft. Untersagt ist das Verhüllen des Gesichts, es gibt aber Ausnahmen. So ist das Verbergen des Gesichts aus beruflichen und gesundheitlichen Gründen, bei einer Sportausübung und auch im Rahmen von künstlerischen, kulturellen oder traditioneller Veranstaltungen erlaubt. Darunter fallen auch Verkleidungen im Fasching.
Strafe bis 150 Euro
Bei Demonstrationen war bereits seit 2002 das Verhüllen des Gesichts verboten (§9 Versammlungsgesetz). Damit zielt das Gesetz beinahe nur von Frauen auf die Verschleierung durch Burkas und vergleichbaren Kleidungsstücken im öffentlichen Raum ab. Durch diese Gesetz soll “die Förderung von Integration durch die Stärkung der Teilhabe an der Gesellschaft und die Sicherung des friedlichen Zusammenlebens in Österreich“ erreicht werden. Bei Nichtbeachtung droht eine Geldstrafe von bis zu 150 Euro.
Clowns verwarnt
Laut Medienberichten sind die Auswirkungen bislang überschaubar. So habe die Polizei am Sonntag am Flughafen Schwechat nur Personen aus Asien mit Mundschutz auf das Vermummungsverbot hinweisen müssen. Im bei arabischen Touristen beliebten Zell am See seien es zwei Frauen gewesen, die anstandlos den Schleier auf die Verwarnung hin abgenommen hätten. Bei einer Demonstration von Clowns gegen das neue Gesetz gab es nach der Veranstaltung mehrere Verwarnungen, da die Maskierungen nicht entfernt wurde.
Bislang keine Amtshandlungen in Vorarlberg
In Vorarlberg selbst gab es laut Auskunft der Landespolizeidirektion bislang keine vergleichbaren Amtshandlungen gegeben. Auch für die Zukunft rechnet Polizeisprecherin Susanne Moll nicht damit, dass man in Vorarlberg Verstöße gegen das Gesetz ahnden müsse.