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Vermieter um 10.000€ erleichtert

Ein 38-jähriger Bregenzer steht in Verdacht, seinen Vermieter während dessen Urlaub um Geld und Wertgegenstände in Höhe von rund 10.000 Euro erleichtert zu haben.

Hatte er sich zunächst mit zwei Sparbüchsen zufrieden gegeben, kehrte er zwei Tage später in die Wohnung des Vermieters zurück, um große Beute zu machen: Beim zweiten Mal verließ er die Wohnung mit Schmuck, Fotoapparten sowie diversen Tresorinhalten. Der Mann sitzt in der Justizanstalt Feldkirch.

Der 38-Jährige kümmerte sich wohl wesentlich intensiver um seine Wohnung als gewünscht: Mit der Entleerung des Briefkastens betraut, brach der Mann vor rund zwei Wochen in die Wohnung seines Vermieters ein. Dort entwendete er zwei Sparbüchsen (Inhalt rund 100 Euro) sowie den Schlüssel zum Pkw, der vor dem Haus stand. Zwei Tage später, so vermutet die Sicherheitsdirektion, ist derselbe Mann in die Wohnung zurückgekehrt, um sich erneut mit Bargeld zu versorgen. Mit Hilfe eines Einhandwinkelschleifers soll der gelernte Elektriker einen Tresor geöffnet und seinen Inhalt entwendet haben. Mit Schmuck, Fotoapparaten und anderem Diebesgut im Wert von insgesamt rund 9.000 Euro verließ der Einbrecher die Wohnung.

Während er den Tresor und das restliche Diebesgut mit dem Pkw des Vermieters abtransportierte und in die Bregenzer Ach warf, behielt er das gestohlene Bargeld, Teile einer Schilling-Münzsammlung sowie verschiedene Bankkarten bei sich. Mit den Bankkarten, dem Tausch der Münzen sowie dem Wechsel von Devisen „verdiente“ sich der Mann noch einmal 1.300 Euro. Damit kaufte er sich Lebensmittel, Tabakwaren, Alkohol und auch illegale Suchtmittel.

Nachdem der Verdächtige einige Tage untergetaucht war, gelang seine Festnahme Beamten des Gendarmeriepostens Höchst (Bezirk Bregenz). Nach anfänglichem Leugnen gab der 38-Jährige die Straftaten schließlich zu, ein Großteil des Diebesguts wurde mit Hilfe der Wasserrettung bereits geborgen. Vor Gericht wird sich der Beschuldigte nicht nur wegen mehreren Einbrüchen und dem unbefugten Gebrauch von Fahrzeugen verantworten müssen, sondern auch wegen Verleumdung: Im Zuge der Einvernahme hatte er fälschlicherweise andere Personen der Einbrüche bezichtigt.

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