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Vermeintliche Kampusch-"Liebesfotos" durften veröffentlicht werden

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Die Veröffentlichung jener Bilder, auf denen Natascha Kampusch beim Tanzen in einem angesagten Wiener Innenstadt-Club zu sehen ist, war zulässig.

Das hat das Wiener Oberlandesgericht am Montag laut einem Bericht des Branchendienstes Etat.at entschieden. Die Gratispostille “Heute” hatte die Fotos im Juli vergangenen Jahres publik gemacht, das OLG sieht darin keine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs.

Das Wiener Straflandesgericht hatte die Causa im Dezember in erster Instanz anders entschieden und dem Entführungsopfer eine medienrechtliche Entschädigung in der Höhe von 13.000 Euro zugesprochen. “Heute” hatte die Bilder nicht nur veröffentlicht, sondern mit mehr oder weniger geschmackvollen Bemerkungen angereichert (“Ihr neues Glück”, “Schöne erste Liebe”, “Natascha: Süß ist ihre Liebe”). Für die Richterin bestand kein Zweifel, dass diese Art der Berichterstattung “geeignet war, Natascha Kampusch in der Öffentlichkeit herabzusetzen”.

“Heute”-Anwalt Michael Rami ging daraufhin in Berufung und bekam vor dem Oberlandesgericht Recht. Laut Urteil sei der höchstpersönliche Lebensbereich nicht betroffen, wenn sich Szenen in der Öffentlichkeit abspielen, sagte Rami der APA. “Diese klare Abgrenzung, dass die Öffentlichkeit nicht vom höchstpersönlichen Lebensbereich gedeckt ist, hat es bisher nicht gegeben.” Der “Heute”-Anwalt sieht in dem Richterspruch ein “Signal für mehr Medienfreiheit”.

Der Rechtsvertreter von Natascha Kampusch, Gerald Ganzger, kommentierte die Entscheidung gegenüber der APA knapp: “Urteile muss man akzeptieren.” Er zeigte sich allerdings verwundert darüber, dass ein und der selbe Fall von zwei Senaten derart diametral bewertet wurde. Dadurch werde deutlich, dass derartige Entscheidungen kasuistisch seien und “abhängig von der Wahrnehmung und Eindruck des einzelnen Richters”. “Dass sich diese Judikatur durchsetzen wird, kann ich mir nicht vorstellen”, so Ganzger.

Gegen das Urteil sind keine österreichischen Rechtsmittel mehr möglich. Ob sich Ganzger nun an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof wendet, will er in den nächsten Wochen abwägen.

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