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Verleumdung: Häftling erneut angeklagt

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Angeklagter behauptet, nicht er, sondern 38-Jähriger habe bei Kurden-Demo Gegendemonstranten verletzt.
Es bleibt bei drei Jahren Haft
Anwalt kritisiert Justiz
Prozess: Videos und Zeugen im Mittelpunkt
Ausschreitungen bei Kurden-Demo
Kurden-Demo in Bregenz I
Kurden-Demo in Bregenz II

(NEUE/Seff Dünser)

Nach Ansicht der zuständigen Richter hat der Veranstalter der kurdischen Demonstration vom Oktober 2014 in Bregenz vor Beginn der Kundgebung zwei 17-jährige Gegendemonstranten mit Messerstichen verletzt. Dafür wurde der in Vorarlberg lebende Türke rechtskräftig wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.

Gestern musste sich der 29-Jährige neuerlich als Angeklagter im Zusammenhang mit der Kurden-Demo vor Gericht verantworten. Im Strafantrag der Staatsanwaltschaft Feldkirch wird dem ehemaligen Obmann des mesopotamischen Kulturvereins aus Götzis das Verbrechen der Verleumdung zur Last gelegt. Dieses ist mit sechs Monaten bis fünf Jahren Haft bedroht. Der Häftling soll im Rechtsmittel- und Wiederaufnahmeverfahren mehrfach bewusst wahrheitswidrig behauptet haben, nicht er, sondern ein Ex-Vereinskollege sei der Messerstecher gewesen. Richter Andreas Böhler hat am Freitag die Verhandlung zur Einvernahme weiterer Zeugen vertagt.

Der vom Angeklagten belas­tete 38-jährige Österreicher türkischer Herkunft wurde 2016 im Prozess um die Gewalttaten vor der Demonstration als Viertangeklagter wegen versuchter Begünstigung und Raufhandels zu einer Geldstrafe verurteilt. Dem Angeklagten wird im Strafantrag auch vorgeworfen, die angeblich gegen ihn gerichtete Morddrohung durch den 38-Jährigen nur erfunden zu haben.

Der Angeklagte wiederholte gestern seine Anschuldigungen: Er habe gesehen, wie der 38-Jährige auf die beiden Jugendlichen eingestochen habe. Drei Zeugen könnten bestätigten, dass der 38-Jährige der Messerstecher gewesen sei.

Europäischer Gerichtshof. Der angeklagte 29-Jährige verbüßt derzeit seine Haftstrafe in Innsbruck. Sein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens ist erfolglos geblieben. Verteidiger Stefan Harg sagte, sein Mandant werde sich mit einer Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wenden.

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