AA

Verletzter Ex-Richter hat keinen Verdienstentgang

Nach einem Skiunfall musste der pensionierte Richter mehrere Monate Schmerzen leiden. Er zog vor Gericht.
Nach einem Skiunfall musste der pensionierte Richter mehrere Monate Schmerzen leiden. Er zog vor Gericht. ©Rauch
Kein Nachweis für weniger Einkommen nach Skiunfall, meint auch das Oberlandesgericht.

Die österreichischen Richter haben den Großteil der Klage des ehemaligen deutschen Richters abgewiesen. Der klagende Jurist konnte nicht nachweisen, dass er durch den bei einem Skiunfall erlittenen Achillessehnenriss einen Verdienstentgang erlitten hat. So hat nach dem Landesgericht Feldkirch nun auch das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) in einem Zivilprozess geurteilt.

Damit muss sich der 39.800 Euro einklagende Ex-Richter bislang mit 9100 Euro zufrieden geben, die der beklagte Snowboarder als berechtigte Schadenersatzforderung anerkannt hat. Davon entfallen 6700 Euro auf Schmerzengeld.

Der anwaltlich von Claudia Bogensberger vertretene 19-jährige Snowboarder anerkannte sein Alleinverschulden für den Zusammenstoß mit dem damals 80-jährigen Skifahrer vor zwei Jahren auf einer Skipiste in Lech.

Als Verdienstentgang machte der klagende Ex-Richter in der ersten Instanz 22.000 Euro geltend, in der zweiten Instanz 20.000 Euro, allerdings stets erfolglos. Der pensionierte Richter argumentierte damit, er habe wegen seiner Verletzung zwölf Wochen lang nicht oder nur eingeschränkt an einem juristischen Kommentar zu Steuerfragen mitarbeiten können. Er habe an dem juristischen Standardwerk jährlich im Durchschnitt 130.000 Euro verdient.

Widersprüchlich

Nach Ansicht der Gerichte konnte der 82-jährige Kläger aber nicht belegen, dass er wegen des Skiunfalls tatsächlich ein geringeres Einkommen zu beklagen hatte. Zumal er dazu widersprüchliche Angaben gemacht habe. Denn zum einen habe er angegeben, mit anderen Autoren zu 17 Prozent am Nettogewinn beteiligt zu sein. Zum anderen habe er seiner Schadensberechnung aber einen fiktiven Stundenlohn zu Grunde gelegt.

Das Oberlandesgericht gab deshalb seiner Berufung keine Folge. Nun könnte sich der Kläger nur noch mit einer außerordentlichen Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH) wenden.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Verletzter Ex-Richter hat keinen Verdienstentgang