AA

Verkleinerter Landtag - Experten unterschiedlicher Meinung

Experten bewerten den Vorschlag des steirischen Landeshauptmanns Franz Voves (S), den Landtag zu verkleinern, unterschiedlich. Werner Zögernitz, Präsident des Instituts für Parlamentarismus und Demokratiefragen, hält die Größe der Landtage im internationalen Vergleich für "durchaus angemessen", wie er am Mittwoch zur APA sagte.
In Wien und Tirol "kein Thema"
"Parlamente auf Landesebene"
Vorbericht: Voves will steirischen Landtag verkleinern

Hintergrund für die Forderung sei der steirische Landtagswahlkampf, meinte der Politikberater Thomas Hofer, der Vorschlag sei aber auch “nicht ganz falsch”. Verfassungsrechtler Bernd Christian Funk wies auf die “weitreichenden Auswirkungen” einer Verkleinerung der Landtage hin.

Voves hatte Dienstagabend im ORF-“Report” vorgeschlagen, aus Spargründen den Landtag in seinem Bundesland von 56 Abgeordneten auf 36 zu verkleinern. Außerdem könne er sich vorstellen, die derzeit 16 Bezirkshauptmannschaften auf sieben Großverwaltungszentren zu verringern.

Der Hintergrund dieser Forderung ist für Hofer klar: “Voves startet in den Wahlkampf.” Der Vorschlag sei zwar populistisch, aber durchaus ein “möglicher Anker”, um aus dem Tief zu kommen. Dass Voves damit einige rote Funktionäre vor den Kopf stoßen könnte, die sich ein Mandat erhoffen, sei möglich, so Hofer, aber es müsse jedem in der SPÖ klar sein, dass es bei der kommenden Landtagswahl “um alles geht”.

Die Forderung des Landeshauptmannes sei aber auch inhaltlich “nicht ganz falsch”, meinte Hofer. Die Kompetenzen der Landtage hätten – vor allem seit dem EU-Beitritt – dramatisch abgenommen, die Entscheidungen seien “teilweise eher skurril als bedeutsam”, weshalb die Größe nicht dem Gewicht entspreche.

Die Größe der Landtage sei im internationalen Vergleich durchaus angemessen, erklärte hingegen Zögernitz. Der aktuelle Vorschlag von Voves sei für ihn eher ein “Gag” im Wahlkampf. Im Moment sehe er jedenfalls keinen Anlass für eine Verkleinerung der Landtage.

Funk hob gegenüber der APA hervor, dass Änderungen der Größe von Landtagen und Bezirkverwaltungsbehörden “weitreichende Auswirkungen” hätten – “da müsste man aufpassen, ob man die auch alle haben will”. Bis 1. Jänner 1978 sei die Größe der Landtage nach der Bürgerzahl gestaffelt gewesen, seitdem diese Beschränkung gefallen ist, können die Länder die Zahl der Abgeordneten frei und eigenständig festlegen. Zu beachten hätten sie dabei aber das Verhältnismäßigkeitsprinzip: Eine Verkleinerung dürfe nicht dazu führen, dass Parteien, die bisher im Landtag vertreten waren, keine Chance mehr auf einen Einzug hätten. Entsprechende Vorsorge müsste man auch bei Kontroll- bzw. Minderheitenrechten treffen, so Funk. Man müsse darauf achten, dass nicht eine “Einbuße an demokratischen Gestaltungsmöglichkeiten entsteht”.

Die Sprengel bzw. Amtsbezirke der Bezirkshauptmannschaften könnten laut Funk durch eine Verordnung der Landesregierung geändert werden, allerdings nur mit Zustimmung der Bundesregierung. Durch eine Neuordnung dürften sich aber etwa die Grenzen der Gemeinden, Gerichtsbezirke und Verwaltungsbezirke nicht überschneiden, auch hier wären also gegebenenfalls Änderungen nötig. Er kenne Voves’ Vorschlag zwar nicht im Detail, die Erfordernisse einer grundsätzlichen Verwaltungsreform würden damit aber “noch lange nicht erledigt”, meinte Funk.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Politik
  • Verkleinerter Landtag - Experten unterschiedlicher Meinung