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Verkehrsunfall in Südtirol

Wenn man im EU-Ausland in einen Unfall verwickelt ist, erfolgt die Rechtssprechung nach dem Recht des jeweiligen Landes.
Wenn man im EU-Ausland in einen Unfall verwickelt ist, erfolgt die Rechtssprechung nach dem Recht des jeweiligen Landes. ©LAG
Aus dem Bezirksgericht: Motorradunfall. Bei einem Unfall im Ausland wird das Recht des besuchten Landes angewandt.


Dornbirn. Enge Kurven, schwierige Kehren und starke Strecken. Die Überquerung des Jaufenpasses zählt zu den beliebtesten Moto-Touren und bietet außerdem atemberaubende Aussichtspunkte. Von allen Motorradtouren in Südtirol ist wohl die Jaufenpasstour die Tour schlechthin. Es handelt sich um einen gelungenen Mix aus atemberaubender Naturkulisse, idyllischen Rastmöglichkeiten und engen Kehren.

Das dachte sich auch ein Dornbirner, der mit seinem Motorrad am Tag bei schönstem Herbstwetter auf dieser Strecke unterwegs war. Doch in einer unübersichtlichen scharfen Linkskurve passierte das Malheur.

Die Straße ist in der Kurveninnenseite durch eine Steinmauer begrenzt, auf der Kurvenaussenseite ist eine Leitschiene angebracht. Durch die Begrenzungsmauer ist die Sicht zwar stark eingeschränkt, aber ein Verkehrsspiegel hilft, die Gefahr zu entschärfen. Der Motorradfahrer schnitt die Kurve und krachte in ein ordnungsgemäß fahrendes entgegenkommendes Auto, das nicht mehr rechtzeitig abbremsen konnte. Da beide Fahrzeuge relativ langsam unterwegs waren, kam es zu einer seitlichen Berührung. Das Motorrad und dessen Seitenkoffer wurden dabei beschädigt.

Der Zweiradfahrer brachte Klage bei Gericht ein, denn er wollte seinen Motorrad-Schaden in Höhe von knapp 4000 Euro ersetzt haben, sowie eine Wertminderung für sein Fahrzeug. Er gab auch an, dass sein iPad bei dem Unfall beschädigt wurde. Auch dafür wollte er 300 Euro Schadenersatz. „Wäre der Motorradfahrer auf seiner Seite geblieben, wäre gar nichts passiert“, erläutert der hinzugezogene Sachverständige Klaus Lang sein Gutachten. Richter Walter Schneider vernahm Zeugen und sichtete die Unterlagen.

Dabei wurde festgestellt, dass das iPad überhaupt nicht beschädigt wurde oder eine Wertminderung eingetreten sei. Auch machten einige Südtiroler Zeugen ihr Recht auf eine Aussageverweigerung vor dem Rechtshilfegericht in Bozen geltend, was für die Wahrheitsfindung aber nicht tragisch war. Der hinzugezogene Sachverständige konnte nämlich den Unfallhergang angesichts der vorliegenden Fotos, die unmittelbar nach dem Unfall aufgenommen wurden, „technisch“ klären.

Die Europäische Rechtslage ermöglich ein sogenanntes „Forum Shopping“, das heißt, dass sich ein Anspruchssteller in verschiedenen Staaten an ein Gericht wenden darf. Der verunfallte Motoradfahrer ist Österreicher. Der Unfall war in Italien, der Unfallgegner Italiener und auch dessen Versicherung hatte ihren Sitz in Italien. Da jedoch der Zweiradfahrer im Sprengel Dornbirn wohnt und er einen in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Versicherer belangen will, konnte sich der Verunfallte an sein heimisches Gericht wenden. Das ändert allerdings nichts daran, dass italienisches Recht bei diesem Straßenverkehrsunfall herangezogen wurde.

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