Auf dieser Strecke besteht ein allgemeines Fahrverbot, ausgenommen für Fahrräder und Anrainerverkehr. Auf Höhe Glasergasse 4 kam ein 6-jähriges Mädchen mit ihrem Kinderfahrrad um eine Hausecke gefahren und fuhr direkt vor der Radfahrerin in die Glasergasse ein.
Die beiden stießen zusammen, wobei die 78-jährige Frau vom Fahrrad auf die Fahrbahn stürzte und sich Verletzungen im Bereich des linken Armes und am linken Knie zuzog. Das Kind blieb unverletzt.
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