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Verkehrsstrafen: Wie die BH abrechnet

Bregenz - Raser, Drängler, Falschparker – jeden Tag werden in Vorarlberg hunderte Übertretungen nach der Straßenverkehrsordnung von Polizisten (und Radarkästen) registiert.
Das kosten Anonymverfügungen
Strafenkatalog zum Download

In den meisten Fällen werden von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft sogenannte Anonymverfügungen verschickt. Das heißt: Wer das Fahrzeug gefahren hat, ist für die Behörde unerheblich, der Fahrzeughalter muss lediglich eine Geldstrafe begleichen. Die Anonymverfügung ist also so etwas wie ein Sonderangebot – bis zu bestimmten Strafhöhen kann so ein langwieriges Verfahren auf einfachem Weg umgangen werden.

Bemerkenswerte Geldquelle

Rund 78.000 Überweisungsscheine mit den für die BH typischen X-Nummern im Verwendungszweck wurden im Jahr 2009 in Vorarlberg verschickt. Die von den Bezirksbehörden eingetriebenen Bußgelder gehen zu 80 Prozent an den jeweiligen Straßenerhalter – also an Bund, Land, Kommunen oder die Asfinag. 20 Prozent der Einnahmen fließen an das Innenministerium. Strafgelder, die für Übertretungen auf sogenannten verländerten Bundesstraßen einbezahlt wurden, gehen zur Gänze an den Bund. Achtung: Wie jedes Sonderangebot ist auch die Anonymverfügung begrenzt. Wer mehrfach als Schnellfahrer auffällt, oft mit dem Handy hinterm Steuer erwischt wird oder seine Kinder nicht ausreichend sichert, der fällt schnell aus dem Anonymverfügungsrahmen heraus – und muss mit einem Strafverfahren rechnen. Der unten abgedruckte Strafenkatalog zeigt die Strafhöhen für Erstbegehungen von Einzelübertretungen. Oft kommen mehrere Punkte zusammen – und summieren sich. Wer beispielsweise sein Auto auf dem Gehsteig abstellt, mag ein Parkverbot verletzen, aber auch in der Nähe eines Zebrastreifens stehen oder andere Personen gefährden, weil diese auf die Straße ausweichen müssen.

Kurioses für Kapitäne

Kapitäne aufgepasst: Anonymverfügungen gibts nicht nur für Übertretungen auf der Straße, auch auf dem Bodensee darf die Polizei strafen. So wird eine Geschwindigkeitsübertretung in der Uferzone des Bodensees um bis zu 30 km/h mit 43 Euro geahndet. Und wer einen Wasserskifahrer schleppt, ohne – wörtlich – „in Begleitung einer Person zu sein, die das Schleppseil und den Wasserskifahrer beobachten kann“, muss 14 Euro überweisen.

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