Lustenau. Patrick Wiedl machte vergangene Woche im Bürgerforum auf ein seiner Meinung nach schlecht sichtbares Verkehrsschild aufmerksam. “Wenn man in der Zellgasse Richtung Sender fährt, steht kurz vor der Brücke das Verkehrsschild 208 – dem Gegenverkehr Vorrang gewähren. Dieses Verkehrsschild ist jedoch aufgrund der Böschung derart spät zu sehen, dass ein Abbremsen mit der zulässigen Geschwindigkeit kaum möglich macht”, erklärte Wiedl.
Dies wurde nun umgehend überprüft und Andreas Bohle von der BH Dornbirn gibt dazu bekannt: “Als zuständige Straßenpolizeibehörde haben wir die Anregungen gleich geprüft, haben aber festgestellt, dass die Verkehrszeichen – Wartepflicht bei Gegenverkehr – sowie – Geschwindigkeitsbeschränkung 50 km/h – aus einer angemessenen Entfernung gut erkennbar sind. Weiters wird auch durch das Gefahrenzeichen – Fahrbahnverengung – auf die Engstelle frühzeitig hingewiesen. Abschließend möchte ich anmerken, dass das Vorschriftszeichen – Wartepflicht bei Gegenverkehr – unmittelbar bei der Engstelle angebracht werden müsste und daher der Standort der Verkehrszeichen nicht verändert werden kann”, so Bohle.
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