Die Radsportveranstaltung „GP Vorarlberg“ wird am Sonntag, 30. April, mit Start und Ziel in Nenzing durchgeführt. Die Veranstaltung beginnt um 08:30 Uhr und endet um 15:00 Uhr. Rennstart ist um 11:00 Uhr und Rennende ist ca. um 15:00 Uhr.
Es handelt sich beim Rad Großer Preis Vorarlberg um ein österreichisches Bundesligarennen. Es wird ein Rundkurs (Nenzing-Schlins-Röns-Satteins-Frastanz-Frastanz/Beschling-Nenzing) mit Start und Ziel bei der Sportmittelschule in Nenzing gefahren; der Rundkurs von à 17,8 km ist von den Rennteilnehmern acht Mal (Start / Ziel –Nenzing Landstr. 20 –Am Rain –Bundesstr. L190 RI FK –Kreisverkehr L190-14-K2 RI Schlins Schlinserstr. L74 – Bahnhofstr. L74 –Walgaustr. L50 RI FK –Wingertstr. L74 RI Röns –RönsbergL74 –Jagdbergstr. L54 RI Satteins –Rönserstr. L54 –Kirchstr. L50 RI Bundesstr. –Walgaustr. L54 -Satteinser Str. L54 –SonnerbergerStr. L190 RI Bludenz –
Kreisverkehr L190-19 –Galina Str. L190 –Bundesstr. L190 –Burggasse RI Beschling–Dorfplatz
RI Nenzing –Dorfstraße –Nenzingerstr. –Landstraße – Start / Ziel), der Rundkurs von à 6,9 km ist 3 Mal (Landstr. – Andreas-Gaßner-Str. – Bazulstr. L67 – Gampelüner Str. L67 – Gampweg – Dorfplatz - Dorfstraße –Nenzingerstr. –Landstraße – Start / Ziel), zu absolvieren.
a) Die L74 Schlinserstraße in Schlins wird ab der Kreuzung Walgaustraße L50/L74 bis zur Kreuzung L54 Jadgbergstraße in Röns vom km 1,000 bis 2,600, während der gesamten Renndauer, zu einer Einbahnstraße bergwärts erklärt. Bergwärts werden temporäre Anhaltungen durchgeführt.
b) Das Ende der Einbahnstraße Kreuzung L54 Jagdbergstraße in Röns ist mit dem Verbotszeichen gemäß § 52 lit a Z 2 StVO „Einfahrt Verboten“ und deren Beginn nach der Kreuzung Walgaustraße L50/L74 mit dem Hinweiszeichen gemäß § 43 Abs. 1 Z 10 StVO „Einbahnstraße“ zu kennzeichnen.
c) Die L 54 Jagdbergstraße in Röns ab StrKm 5,50 bis nach Satteins bis zum StrKm 3,23 wird in der Zeit von 10:45 bis 15:00 Uhr, talabwärts als Einbahnstraße erklärt. Talwärts werden temporäre Anhaltungen durchgeführt.
a) Fahrverbote in beiden Richtungen gemäß § 52 lit a Ziffer 1 StVO 1960 im Start- und Zielbereich in Nenzing von 09.00 bis 16:00 Uhr.
Es wird zu Behinderungen mit temporären Anhaltungen kommen im Bereich der Gemeinden Nenzing, Schlins, Röns, Satteins, Frastanz. Zudem ist die Auffahrt von Satteins – Richtung Großes Walsertal / Thüringer Berg bis Röns für den Zeitraum des Rennens 10.45 Uhr – 15 Uhr gesperrt.
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