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Verkehrs-Novelle: Das ändert sich für Radfahrer

Landesrat Rauch begrüßt Änderungen
Landesrat Rauch begrüßt Änderungen ©VOL.AT
Bregenz – Die 30. Novelle der Straßenverkehrsordnung, die der Nationalrat kürzlich verabschiedet hat, bringt einige Änderungen für jene, die mit dem Fahrrad unterwegs sind.
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Die StVO-Novelle sieht etwa vor, dass zukünftig das Ende eines Radfahrstreifens nicht mehr durch die Markierung “Ende” gekennzeichnet wird, was für viele Radfahrende verwirrend war. Künftig gilt stattdessen beim Übergang von Radfahrstreifen in die Hauptfahrbahn das Reißverschlusssystem – der Radfahrende ist also nicht mehr benachrangt.

Kinder, die Rad fahren, werden besser unterstützt. Wer den Radführerschein ablegt, kann sofort losfahren, nicht wie bisher erst ab dem 10. Geburtstag. Auch mit sogenanntem fahrzeugähnlichem Kinderspielzeug (z.B. Roller) kann zukünftig auf dem Gehsteig gefahren werden. Das Spielen auf dem Gehsteig ist nun erlaubt.

Zudem können Transporträder und Fahrradanhänger zukünftig auch auf Radwegen unterwegs sein, wenn sie maximal einen Meter breit sind. Bisher durften das nur Cargobikes und Fahrradhänger, die nicht breiter als 80 cm sind.

Rauch sieht weiteres Potenzial

Der Vorarlberger Landesrat Johannes Rauch sieht aber noch weiteres Potenzial in Sachen Fahrradfreundlichkeit: “Wir haben in der Radverkehrsstrategie Ketten-Reaktion eine Sammlung von Forderungen, für die wir uns weiterhin einbringen.” So sollen etwa Kinder – wenn sie von Erwachsenen begleitet werden, die selbst auf der Fahrbahn fahren – am Gehsteig fahren dürfen. Derzeit ist das nur mit Rädern erlaubt, die als Kinderfahrräder klassifiziert sind.

Rauch spricht auch noch eine andere unerfüllte Forderung an: Fußgängerzonen und Einbahnen im Gegenverkehr sollen grundsätzlich für den Radverkehr freigegeben werden, außer ein zusätzliches Schild verbietet das. Derzeit ist es umgekehrt: Grundsätzlich ist das Radeln nicht erlaubt, außer es wird explizit freigegeben.

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