Für Dietmar Lutz hat sein Wohnbauprojekt nur Vorteile: Er will auf seinem Grundstück mehrere relativ kleine Wohnhäuser bauen, die gemeinsam eine Siedlung bilden. Die Gebäude sollen CO2-neutral sein, grundsätzlich auch ohne Heizung funktionieren und vor allem junge Familien ansprechen. Doch auch Grundeigentümer könnten davon lernen. Denn die kellerlosen Gebäude wären nur im Grundstück verankert. Die Wohnhäuser könnten also theoretisch wieder entfernt werden, ohne das Grundstück selbst zu beschädigen und so nachfolgenden Generationen nutzbar zu halten.
Keine Freude mit Gemeinde
Bestätigt sieht sich Lutz vom Hohenemser Pilotprojekt. Weniger begeistert ist er mit seiner eigenen Ortsgemeinde: Hier tue man alles, um seine Idee zu verhindern. So wolle man von ihm, dass er einen viergeschossigen Block baue, auch um eine höhere Baunutzungszahl zu erreichen. Für Lutz ist dies keine Alternative. Schließlich würde der Wohnblock inmitten der Einfamilienhäuser negativ herausstechen - und wäre nicht finanzierbar für ihn.
Sieht sich im Einklang mit REK
Im Räumlichen Entwicklungskonzept (REK) fällt die Sägewerkstraße in die Zone 2, Wohn- und Mischgebiet. Hier ist eine Baunutzungszahl von maximal 50 bis 70 vorgesehen (also maximal 70 Quadratmeter Geschossfläche pro 100 Quadratmeter Nettobodenfläche), ebenso nur bei positiver Einstufung der Gemeinde vier Stockwerke statt maximal drei. Mit seinen Plänen erfülle er diese Vorgaben vollkommen, ist Lutz überzeugt. Auch sei sein Projekt für die Kunden günstiger als es die Wohnungen im Wohnblock je sein könnten.
Lutz kritisiert doppelte Maßstäbe
Doch sei der Widerstand in der Gemeinde stark. So habe man von seiner Siedlung als "Verhundehüttelung" der Gemeinde gesprochen, auch bei der Baubegehung habe man alle Beteiligten die bevorstehende Ablehnung spüren lassen. Gleichzeitig habe man alles getan, um das Verfahren in die Länge zu ziehen, erklärt Lutz im Videointerview. Für Hard selbst würden aus Lutz' Sicht manche der bei ihm geäußerten Kritikpunkte nicht gelten, als sie gegenüber dem Baugrund die Jugendwerkstätte errichtete.
Gemeinde muss auf Verfahren verweisen
Vonseiten der Gemeinde kann man sich zu den Vorwürfen nicht äußern, da man zu einem laufenden Verfahren keine Angaben machen darf.
(Red)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.