Mit diesem Posting auf der Facebookseite von FPÖ-Bundesparteiobmann Heinz-Christian Strache hat sich der Vorarlberger am 22. Juli 2011 strafbar gemacht: „Hoch oben auf der Laterne sollen sie hängen, diese Scheißwixer.“ Der Kommentar des geschiedenen Vaters von zwei Kindern aus dem Bezirk Feldkirch richtete sich gegen Moslems.
Wegen Verhetzung wurde der Angeklagte am Dienstag am Landesgericht Feldkirch schuldig gesprochen. Der 1600 Euro verdienende Facharbeiter wurde zu einer teilbedingten Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt – 240 Tagessätze zu je zehn Euro. Davon soll der 40-Jährige 1200 Euro bezahlen. Die andere Hälfte der Strafe wurde ihm für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Das Urteil ist rechtskräftig – sowohl der Angeklagte als auch Staatsanwalt Manfred Melchhammer waren noch in der Hauptverhandlung damit einverstanden.
Der Angeklagte war unbescholten und reumütig geständig. Als weiteren Milderungsgrund führte Richter Norbert Melter den Umstand an, dass die Tat bereits länger zurückliege. Deshalb gehe das Gericht davon aus, dass der Angeklagte schon mit einer teilbedingten Geldstrafe vor weiteren Straftaten abgehalten werden könne.
Aggressive Kommentare
Der 40-Jährige versprach, nie wieder derartige Postings zu platzieren. Warum er sich im Facebook auf der Seite von HC Strache derart deplatziert geäußert hatte, erklärte der Mann so: Schon vor ihm hätten andere Poster aggressive Kommentare über Moslems abgegeben. „Dann dachte ich, ich schreibe halt auch so einen Scheiß dazu.“
Den Vorarlberger angezeigt hat der oberösterreichische Grünen-Nationalrat Karl Öllinger. Der für seine Auseinandersetzungen mit der FPÖ bekannte Politiker hat noch mehrere andere Poster auf der Strache-Facebookseite wegen Verhetzung bei der Staatsanwaltschaft Wien angezeigt.
Für Verhetzung sieht das Strafgesetzbuch bis zu zwei Jahre Gefängnis vor. Danach strafbar macht sich etwa, wer „für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt gegen eine Religionsgemeinschaft auffordert oder aufreizt“. Das hat der Vorarlberger nach Ansicht des Landesgerichts mit seinem Kommentar getan. Nach Paragraf 283 „ebenso zu bestrafen ist, wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar“ beispielsweise Moslems „in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft und dadurch verächtlich zu machen versucht“.
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