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Verhaltensregeln bei Verkehrsunfällen mit Wildtieren

Im Herbst und Frühjahr kommt es vermehrt zu Verkehrsunfällen mit Wild. ©Bilderbox
Im Herbst und Frühjahr kommt es vermehrt zu Verkehrsunfällen mit Wild. ©Bilderbox
Schwarzach - In Vorarlberg kommt es jährlich zu rund 100 Verkehrsunfällen mit Wildtieren. Gerade im Herbst und im Frühjahr ist Wild aktiver. Bei Einbruch der Dämmerung steigt die Gefahr für Mensch und Tier nochmals an.

Jürgen Wagner vom ÖAMTC in Dornbirn erklärt, wie man Unfälle mit Wildtieren schon im Vorhinein vermeiden kann: „Grundsätzlich ist es wichtig, dass man auf Gefahrensicht fährt. Zudem sollte man auf die Beschilderung ‚Vorsicht Wildwechsel‘ achten.“ Steht ein Wildtier auf der Straße und man kann rechtzeitig bremsen, sollte man abblenden und möglicherweise hupen. Außerdem ist mit nachfolgenden Wildtieren zu rechnen. In Vorarlberg halten sich schwere Unfälle mit Wild jedoch in Grenzen. Grund dafür ist wahrscheinlich die Topografie. Die an vielen Straßen vorhandenen Gräben stellen eine zusätzliche Barriere dar.

So verhält man sich bei einem Unfall

Sollte es jedoch trotzdem einmal zu einem Unfall mit einem Wildtier kommen, steht an erster Stelle die Absicherung der Unfallstelle. Zudem muss jeder einzelne Verkehrsunfall bei der Polizei gemeldet werden, welche den Fall dann an die zuständige Jägerschaft weiterleitet. Dies gilt auch dann, wenn das Tier flüchtet und vermeintlich kein Sachschaden am Fahrzeug entsteht. „Bleibt das Wild auf der Straße liegen, ist trotzdem davon abzuraten, es anzufassen. Als Laie kann man nicht feststellen, ob das Tier tatsächlich tot ist. Durch den Schock könnte das Tier den Menschen verletzen“, so Jürgen Wagner. Der Kadaver darf keinesfalls mitgenommen werden. Eine solche Handlung gilt als Diebstahl. Wer also meint, günstig an Wildbret zu kommen, macht sich strafbar.

Bezahlt die Versicherung?

Entsteht ein Sachschaden am Fahrzeug, genügt die Haftpflichtversicherung nicht. „Eine Kasko-Versicherung bezahlt den Schaden – allerdings nur, wenn der Verkehrsunfall auch bei der Polizei gemeldet wurde“, weiß Jürgen Wagner vom ÖAMTC.

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