Von Seff Dünser / NEUE
Dabei verhielt sich die Arbeitslose aus dem Bezirk Feldkirch jedoch derart aggressiv, dass sie festgenommen wurde. Die junge Frau wehrte sich nach den gerichtlichen Feststellungen mit Händen und Füßen gegen ihre Festnahme und verletzte dabei eine Polizistin. Zudem beleidigte die 22-Jährige laut Urteil die Beamtin mit vulgären Schimpfworten und belästigte sie sexuell.
Vorbestraft
Dafür wurde die mit vier Vorstrafen belastete Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von acht Monaten und einer zu bezahlenden Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Zudem hat die Angeklagte der verletzten Polizistin ein Teilschmerzengeld von 300 Euro zu überweisen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Schuldspruch erfolgte wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung, Beleidigung und sexueller Belästigung. Die mögliche Höchststrafe betrug drei Jahre Gefängnis. Richterin Claudia Hagen sprach von einer letzten Chance, einem Haftaufenthalt zu entgehen. Denn die Angeklagte wurde nun bereits zum dritten Mal wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt schuldiggesprochen.
In den Schritt gefasst
Die von Florin Reiterer verteidigte Angeklagte sagte, sie habe die ihr angelastete sexuelle Belästigung nicht begangen. Die Strafrichterin folgte aber den Angaben der 30-jährigen Polizistin. Die Zeugin gab zu Protokoll, die mit Handschellen gefesselte Beschuldigte habe ihr im Polizeiauto mit einer Hand gezielt und intensiv in den Schritt gefasst. Die Festgenommene habe sie danach gefragt, ob sie ihr noch einmal an die Scheide greifen solle. Sie sei zunächst perplex gewesen, merkte die Polizeibeamtin an, weil ihr Derartiges zuvor noch nie passiert sei.
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