Am Landesgericht Feldkirch wurde ein Strafverfahren, das bereits 2015 die Justiz beschäftigte, neu aufgerollt. Ein 25-jähriger rumänischer Arbeiter wurde damals wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu vier Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt. Der Mann bekämpfte das Urteil und der Oberste Gerichtshof wollte, dass man ein verkehrstechnisches Gutachten einholt. Dieses bestätigte nun, was im ersten Anlauf auf Grund eines Zeugen bereits fest stand: Der Verurteilte hatte alkoholisiert den Unfall verursacht.
Betrunken und uneinsichtig
Der junge Mann hatte damals 0,8 Promille und war auf die Gegenfahrbahn geraten. Ersteres konnte er nicht glauben, letzteres stritt er ab. Das Opfer, der 69-jährige Gaißauer, hat mittlerweile mit seiner Behinderung, ihm musste der Unteschenkel amputiert werden, mehr oder weniger gut leben gelernt. Er war damals absolut korrekt gefahren und wurde unschuldig in den Unfall verwickelt. Das neue, noch nicht rechtskräftig Urteil: wieder vier Monate bedingt plus 900 Euro Geldstrafe. Das Zivilverfahren läuft noch.
Archiv: Video vom Unfallort
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