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Vergnügungspark zu zwei Dritteln Schuld am Unfall

OLG Innsbruck entschied über die Schuldfrage
OLG Innsbruck entschied über die Schuldfrage ©VOL.AT
Ein Hohenemser Familienvater ist seit dem Zusammenprall mit einem Karussell querschnittgelähmt: Sein Mitverschulden beträgt nach Ansicht der Gerichte ein Drittel.


Das Verschulden der Betreiber des deutschen Vergnügungsparks an dem folgenschweren Unfall beträgt zwei Drittel, das Mitverschulden des nun querschnittgelähmten Vorarlbergers ein Drittel. Zu dieser rechtskräftigen Beurteilung sei in dem Zivilprozess nach dem Landesgericht Feldkirch nun auch das Oberlandesgericht Innsbruck gelangt, teilte Klagsvertreter Edgar Veith mit.

Im fortzuführenden Schadenersatzprozess des klagenden Verunfallten gegen die beklagten Betreiber des Vergnügungsparks wird nun die Höhe der Ansprüche festgelegt. Der Kläger fordert 339.000 Euro. Zur Anwendung gelangt deutsches Recht, weil der Unfall in Deutschland passiert ist.

Querschnittgelähmt ist der verheiratete Vater von drei Kindern seit seinem Unfall vom 29. August 2010 in einem Vergnügungspark in Bad Wörishofen in Bayern. Vor den Augen seiner Kinder war der Hohenemser von einem Sitzkorb eines Karussells am Hinterkopf getroffen worden. Der Hohenemser hatte das Aufwickelkarussell mit seinen Kindern in dessen Mitte an einem Drehrad in Bewegung gesetzt und war dann offenbar zu spät weggelaufen. Dabei war der Korb mit seinem zehnjährigen Sohn auf Kopfhöhe gegen ihn geprallt.

Das Spielgerät namens „Spinne“ musste von den Kunden selbst in Schwung gebracht werden. Dafür gab es weder Bedienungs- noch Aufsichtspersonal, sondern nur eine Warntafel. Nachdem die Körbe in die Höhe gedreht worden seien, setze sich das Karussell nach einer Zeitverzögerung von gut fünf Sekunden in Bewegung, sagte der Betreiber des Vergnügungsparks beim Prozess in Feldkirch.

Mit der Unfallversicherung und der Pensionsversicherung seines pensionierten, 52-jährigen Mandanten habe man sich inzwischen auf Zahlungen von jeweils mehreren hunderttausend Euro geeinigt, sagte Veith als Anwalt des in Pflegestufe sechs eingestuften Rollstuhlfahrers. Beim Landgericht München habe man inzwischen die beiden TÜV-Gesellschaften verklagt, weil sie das Gerät geprüft, aber nicht gesperrt hätten, berichtet der Götzner Anwalt. Geprüft werde eine Klage gegen den Hersteller des Karussells.

Stress für Familien

Am Landesgericht Feldkirch hat das Unfallopfer mittlerweile eine weitere Klage eingebracht. Dabei wird Verdienstentgang eingefordert. Bislang hätten, so Veith, alle Ansprüche gerichtlich eingeklagt werden müssen. Das sei für die betroffene Familie auch „mit Stress verbunden“ gewesen.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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