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Vergleich nach Streit um Rattengift vor Möbelhaus

Rattengift verschluckt: Hundebesitzer und Möbelhaus wurden sich einig.
Rattengift verschluckt: Hundebesitzer und Möbelhaus wurden sich einig. ©Symbolbild/Bilderbox
Möbelhaus soll nun 400 Euro für Behandlungskosten des vergifteten Hundes bezahlen. Tierbesitzer hatte 728,50 Euro gefordert.

Rattengift geschluckt habe sein Hund „Frank“ am 26. März vor einem großen Möbelhaus in Dornbirn, sagt der Hundehalter aus Rankweil. Er fordert als Kläger in einem Schadenersatzprozess vom Möbelhaus die Behandlungskosten von 728,50 Euro für seinen Hund, dem in einer Tierklinik das Leben gerettet worden sei. Bei der ersten Verhandlung gestern am Bezirksgericht Dornbirn nahmen Klagsvertreter Clemens Achammer und Beklagtenvertreter Manfred Lenz den Vergleichsvorschlag von Richterin Claudia Feiertag zur Vermeidung eines Zivilprozesses vorläufig an.

Demnach soll das beklagte Möbelhaus dem Hundehalter 400 Euro für die Behandlungskosten bezahlen. Es wurde ein bedingter Vergleich abgeschlossen, der nun von den Anwälten den Streitparteien präsentiert wird und innerhalb von 14 Tagen noch widerrufen werden kann. Mitarbeiter des Möbelhauses bestreiten, auf einem Zugangsweg im Firmengelände Rattengift gestreut zu haben. Dort habe der Mops blaue Körner geschleckt, sagt hingegen die Mutter des Hundehalters, die den Hund an der Leine führte und im Einrichtungshaus Dekorationsmaterial kaufen wollte. Ihre Tochter, eine sie begleitende Pharmazeutin, habe gleich vermutet, dass es sich um Rattengift handeln könnte. Die Mutter des Klägers nahm nach eigenen Angaben blaue Körner mit, die sich bei einer klinischen Untersuchung tatsächlich als Rattengift herausgestellt hätten.

Hund wieder wohlauf

Wenige Stunden nach dem Vorfall beim Einrichtungshaus, so die Klage, habe der French Bulldog Durchfall gehabt. Am nächsten Tag sei „Frank“ in die Tierklinik gebracht und dort behandelt worden. Mittlerweile sei der dreijährige Hund längst wieder wohlauf, berichtet Kläger-Anwalt und Tierfreund Achammer, der selbst Hundehalter ist.

In seinem Forderungsschreiben an das Möbelhaus heißt es: „Aufgrund der Ihnen obliegenden Schutz- und Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden waren Sie verpflichtet, die Verwendung von Rattengift anzuzeigen, insbesondere da eine Vielzahl von Kunden Kinder mitbringen und auch Hunde mitführen.“ Weil Hinweistafeln gefehlt hätten, liege grob sorgfaltswidriges Verhalten des Möbelhauses als Wegehalter vor. „Ärgerlich in diesem Zusammenhang ist vor allem das Verhalten Ihrer Mitarbeiter, die kategorisch die Verwendung von Rattengift leugneten, obwohl ihnen bestens bekannt war, dass Rattengift verwendet wurde, wie zwischenzeitlich objektiviert ist.“

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