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Vergleich im Streit um das Millionen-Erbe des Richters

Die beklagten 30 Verwandten erkennen das Testament der Tante des Feldkircher Richters nun an und bezahlen 400.000 Euro an Prozesskosten.
Die beklagten 30 Verwandten erkennen das Testament der Tante des Feldkircher Richters nun an und bezahlen 400.000 Euro an Prozesskosten. ©APA/Symbolbild
Feldkirch - Mit einem gerichtlichen Vergleich endete in dieser Woche nach einer Verfahrensdauer von zweieinhalb Jahren ein Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch um das Millionen-Erbe eines Feldkircher Richters.

Demnach anerkennen die 30 beklagten Verwandten des inzwischen verstorbenen Richters des Landesgerichts Feldkirch nun doch die Echtheit des Testaments der vermögenden Erblasserin. Zudem verpflichten sie sich in der gütlichen Einigung, die Verfahrenskosten von 400.000 Euro zu bezahlen.

230.000 Euro machen allein schon die vom Streitwert abhängigen Gerichtsgebühren für den Prozess aus. 170.000 Euro entfallen auf Anwaltskosten. Derart hohe Verfahrenskosten sind angelaufen, weil der Streitwert der Feststellungsklage 12,4 Millionen Euro betrug. Um diesen Betrag fühlten sich die 30 Verwandten ursprünglich in der Erbschaft betrogen.

Sie hatten in einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft den Verdacht erhoben, der Richter und dessen zwei Schwestern könnten das Testament ihrer Tante gefälscht haben und so zu ihrem Millionen-Erbe gekommen sein. Dabei stützten sie sich auf eine Kurzexpertise eines Schriftsachverständigen. Das von der Staatsanwaltschaft Innsbruck beauftragte Bundeskriminalamt kam in seinem Gutachten allerdings zum Schluss, dass das Testament der Tante des Richters nicht manipuliert wurde. Deswegen stellte die Staatsanwaltschaft das wegen schweren Betrugs und Urkundenfälschung geführte Strafverfahren ein.

Für das Strafverfahren war der von der Witwe und den Schwestern des Richters angestrengte Zivilprozess im Oktober 2010 unterbrochen worden. Nach der Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens waren die beklagten Verwandten dennoch zunächst nicht bereit, den zivilen Rechtsstreit zu beenden. Bei einer Verhandlung im Mai 2012 bezweifelten die Beklagtenvertreter Georg Mandl und Klaus Tusch weiterhin die Echtheit des Testaments und forderten ein neues Schriftgutachten. Klagsvertreter Ekkehard Bechtold äußerte damals sein Unverständnis darüber, dass die Gegenseite nicht dazu bereit war, “die Notbremse zu ziehen”.

Unklar, wer zahlt

Erst jetzt gaben die beklagten Verwandten auf. Richterin Claudia Hagen, die dritte Richterin in dem Verfahren, konnte den gerichtlichen Vergleich zu Papier bringen. Unklar ist, ob die Beklagten, ihre Anwälte oder Versicherungen die hohen Prozesskosten bezahlen werden.

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