Gestritten wird viel und zwar auch vor Gericht. Erbschaften, Grundstücksangelegenheiten, Wegerechte, Vertragsleistungen. Und Zivilverfahren sind teuer. Anwälte, Gerichtskosten, alles belastet das Budget der Streitparteien. Hin und wieder kommt es zum Vergleich, einer Prozessbeendigung, die – was Kosten betrifft – für alle von Vorteil ist. Doch es muss ein gangbarer Mittelweg für alle sein, sonst scheitert diese Möglichkeit.
Lange Zeit
„Wenn es zu einem Vergleich kommt, geschieht dies meist zu Beginn des Prozesses“, erklärt Norbert Stütler, Zivilrichter und Pressesprecher des Landesgerichts Feldkirch. Bestimmte Bereiche wo oft oder nie verglichen wird, gibt es eigentlich nicht, vielmehr hängt es von der Verhandlungsführung, von Anwälten und natürlich den Mandanten ab, ob diese Lösung in Betracht kommt. Je mehr Emotionen bei den Parteien im Spiel sind, desto unwahrscheinlicher ist eine einvernehmliche Lösung.
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