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Vergewaltigungsversuch an junger Fußgängerin

Der Mann muss für einige Zeit ins Gefängnis
Der Mann muss für einige Zeit ins Gefängnis ©VOL.AT - Hofmeister
Zweieinhalb Jahre Gefängnis für Vorbestraften: Oberlandesgericht bestätigte Strafmaß für 24-jährigen Somalier, der nachts eine 17-jährige Passantin sexuell attackiert hat.

Aus dem Gerichtssaal - Von Seff Dünser

Es kann für eine Frau nicht viel Schlimmeres geben, als nachts auf dem Heimweg verfolgt und dabei vergewaltigt zu werden“, sagte die Feldkircher Richterin Claudia Hagen. So begründete die Vorsitzende des Schöffensenats am Landesgericht Feldkirch die Strafe: zwei Jahre Haft wegen versuchter Vergewaltigung. Hinzu kommen sechs Haftmonate aus einer offenen Vorstrafe wegen Drogenhandels. Damit beträgt die Gesamtstrafe für den mit zwei Vorstrafen belasteten 24-Jährigen aus Somalia zweieinhalb Jahre Gefängnis. Als Teilschmerzengeld hat der Untersuchungshäftling dem Opfer 2000 Euro zu bezahlen.

Das Urteil ist seit gestern rechtskräftig. Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) hat am Mittwoch das Feldkircher Strafmaß bestätigt. Das teilten auf Anfrage OLG-Sprecher Wigbert Zimmermann und Richard Freyschlag von der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck mit. In der gestrigen Berufungsverhandlung hatte der Angeklagte mit seiner Strafberufung und seiner Beschwerde gegen den Widerruf keinen Erfolg.

Der Angeklagte hat im Juni beim Schöffenprozess in Feldkirch den Anklagevorwurf bestritten und einen Freispruch gefordert. Dennoch hat der junge Mann den Schuldspruch nicht bekämpft, sondern nur gegen das Strafausmaß Rechtsmittel erhoben. Deshalb wurde der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien mit dem Strafverfahren nicht befasst. Der Strafrahmen belief sich auf ein bis zehn Jahre Haft.

Bis heim nachgegangen

Der Angeklagte ist nach den gerichtlichen Feststellungen am 5. Jänner gegen 4 Uhr in einer Gemeinde im Bezirk Feldkirch nach einer Zugfahrt einer 17-Jährigen vom Bahnhof bis zu ihrem Elternhaus nachgegangen. Demnach hat der Erwachsene sein Geschlechtsteil entblößt, die Jugendliche vor dem Haus von hinten umklammert und versucht, sie auszuziehen. Dabei hat er sie im Intimbereich berührt. Die Minderjährige konnte sich jedoch befreien und ins Haus laufen.

Von Schuld überzeugt

Zwei Stunden zuvor ist der Flüchtling laut Urteil in derselben Gemeinde einer 49-jährigen Frau bis vor ihre Wohnung hinterhergegangen. Die Frau erfuhr dann von der Mutter des Opfers, mit der sie befreundet ist, was der 17-Jährigen passiert ist.

Die Richter waren von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Das mutmaßliche Opfer machte als Zeugin belastende Angaben. Als Belastungszeugin trat auch die 49-jährige Frau auf. Darüber hinaus zeigten die ÖBB-Überwachungsbilder, dass der junge Mann der Jugendlichen nachgegangen ist.

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