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Vergewaltigung: Täter wird nicht eingesperrt

Das Urteil ist rechtskräftig
Das Urteil ist rechtskräftig ©VOL.AT
Innsbruck/Feldkirch - Sex gegen den Willen der Lebensgefährtin: Berufungsrichter bestätigten unbedingte Geldstrafe und verringerten bedingte Haftstrafe.

Trotz des Schuldspruchs wegen Vergewaltigung wurde über den von Clemens Haller verteidigten Angeklagten ausnahmsweise keine unbedingte Haftstrafe verhängt. Der unbescholtene Angeklagte kam in der Berufungsverhandlung am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) mit einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von fünf Monaten und einer unbedingten, zu bezahlenden Geldstrafe von 4500 Euro (300 Tagessätze zu je 15 Euro) davon. Das Urteil ist rechtskräftig.

In erster Instanz war im Februar am Landesgericht Feldkirch eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten und eine unbedingte Geldstrafe von 4500 Euro (300 Tagessätze zu je 15 Euro) verhängt worden.

Die Strafe fiel ungewöhnlich milde aus, weil nach Ansicht der Richter ein minderschwerer Fall von Vergewaltigung ohne erhebliche Gewaltausübung vorlag. Der 29-Jährige aus dem Bezirk Bludenz hatte nach den gerichtlichen Feststellungen im Oktober 2017 das Nein seiner damaligen Lebensgefährtin nicht akzeptiert. Er hat demnach seine Freundin in seiner Mietwohnung auf dem Bett trotzdem ausgezogen und kurz vaginalen Sex mit ihr gehabt, bevor er von ihr abgelassen hat.

Geständnis

Mildernd werteten die Richter zudem die Unbescholtenheit des Angeklagten und den Umstand, dass er vor der Polizei noch geständig gewesen war. Zudem habe er mit seinem polizeilichen Geständnis zur Wahrheitsfindung beigetragen, sagte der Feldkircher Richter Martin Mitteregger in seiner Urteilsbegründung. Ansonsten wäre er freizusprechen gewesen, merkte der Vorsitzende des Schöffensenats des Landesgerichts an. Denn die Frau aus Südosteuropa hatte zwar Anzeige erstattet, dann aber keine konkreten belas­tenden Angaben gemacht.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat das Ersturteil akzeptiert. In der Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Innsbruck wurde der Strafberufung des Angeklagten teilweise Folge gegeben. Die unbedingte Geldstrafe wurde bestätigt und die bedingte Haftstrafe von zehn auf fünf Monate herabgesetzt.

Die OLG-Richter brachten die im Strafgesetzbuch vorgesehene außerordentliche Strafmilderung zur Anwendung und unterschritten damit die Mindeststrafe für Vergewaltigung von einem Jahr Haft. Die am Oberlandesgericht festgesetzte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet zehn Monaten Haft. Denn aus Sicht der Berufungsrichter würden beträchtlich mehr Milderungsgründe als Erschwerungsgründe vorliegen, erklärte Wigbert Zimmermann, Sprecher am Oberlandesgericht in Innsbruck.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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