AA

Dreieinhalb Jahre Haft für Lehrling nach brutaler Sexattacke in Gaißau

Der Tatort.
Der Tatort. ©VOL.AT/Pletsch
Feldkirch/Gaißau. Am Landesgericht Feldkirch stand am Mittwoch jener Jugendliche vor Gericht, der im Sommer 2014 in Gaißau nach einem Fest ein 20-jähriges Mädchen attackiert und schwer verletzt hatte, dass sie notoperiert werden musste.
Brutale Vergewaltigung in Gaißau
"Ich habe ein Weinen gehört"
16-Jähriger aus U-Haft entlassen
16-Jähriger ist geständig
Verteidiger: "Strafe ist zu hoch"

Der damals 16-Jährige schlug der jungen Frau, die er auf einem Zeltfest kennen gelernt hatte, laut Urteil drei Mal mit der Faust ins Gesicht, wodurch das Opfer schwer verletzt wurde. Doch auch durch seine brutalen sexuellen Übergriffe wurde die junge Frau im Unterleibsbereich schwer verletzt.

Der Schuldspruch erging nicht wegen Vergewaltigung, sondern wegen sexuellen Missbrauchs einer Wehrlosen und wegen schwerer Körperverletzung. Die junge Frau war bei den sexuellen Übergriffen von den Schlägen bewusstlos. Vor Gericht zeigte er sich geständig.

Täter haftet für künftige Folgen

Opferanwältin Birgitt Breinbauer überzeugte den Jugendschöffensenat, dass 20.000 Euro Schmerzengeld für das schwerverletzte Opfer angemessen sind. Und auch was künftige Schäden und Folgen betrifft, wird dieser junge Mann noch für seine Handlungen gerade stehen müssen.

Die beiden jungen Leute hatten einander im Juli 2014 auf einem Zeltfest in Gaißau kennengelernt und verließen gemeinsam gegen 3:00 Uhr das Fest. Danach kam es auf einem nahe gelegenen Grundstück zu der Attacke des damals 16-jährigen. In der Vernehmung hatte der 16-Jährige angegeben, dass es zwischen ihm und dem Opfer zuerst zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen gekommen war, bevor ein Streit zur Eskalation führte. (“Brutale Vergewaltigung in Gaißau: Junge Harderin schwer verletzt”)

Eine Nachbarin hatte die schwerverletzte Frau eine Stunde nach der Tat schwer verletzt gefunden und die Rettung verständigt. (Mehr in “Ich habe ein Weinen gehört”) Sie musste notoperiert werden und konnte lange nicht einvernommen werden. Erinnerungslücken erschwerten zusätzlich die Rekonstruktion.

Tatbestand der Vergewaltigung nicht erfüllt

Beim Prozess war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hatte den Tatbestand der Vergewaltigung nicht erfüllt gesehen und sexuellen Missbrauch einer Wehrlosen sowie schwere Körperverletzung angeklagt. Nur das Urteil wurde öffentlich verkündet..

Mildernd sah das Gericht die Unbescholtenheit, das Geständnis und die alkoholbedingte eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit an. Erschwerend wurden unter anderem die besondere Brutalität der Tat sowie die schweren Verletzungen des Opfers durch die Schläge und sexuellen Übergriffe gewertet. Aufgrund des Vorgehens und der schweren Folgen der Tat für das Opfer war eine teilbedingte Haftstrafe nach Ansicht des Gerichts nicht möglich.

Vor Gericht sagte nur der Angeklagte aus, Zeugen waren nicht geladen, auch das Opfer blieb dem Prozess fern. Sie könne sich weiterhin nicht an den Vorfall erinnern, hieß es.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Die Verteidigung kündigte sofort nach Urteilsverkündung Strafberufung an, ihr ist die Strafe von dreieinhalb Jahren unbedingter Haft zu heftig. (“Gaißau: Rechtsanwalt Bertsch hält die Strafe für zu hoch“)

Die Staatsanwaltschaft gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Die Anwältin des Opfers kündigte zudem an, auch den Zivilrechtsweg beschreiten zu wollen. (VOL.AT/Christiane Eckert/APA)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Gaißau
  • Dreieinhalb Jahre Haft für Lehrling nach brutaler Sexattacke in Gaißau