Um mehr als drei Monate hat das Oberlandesgericht Innsbruck nun die erstinstanzliche Haftstrafe für einen 35-jährigen Litauer nach einer Vergewaltigung herabgesetzt. Das Berufungsgericht legte die Freiheitsstrafe mit vier Jahren, zwei Monaten und zehn Tagen rechtskräftig fest. Das Landesgericht Feldkirch hatte zuvor in erster Instanz den vielfach vorbestraften Angeklagten zu einer Zusatzstrafe von vier Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt.
Die Zusatzstrafe wurde verringert, weil nach Ansicht des Obergerichts inzwischen auf drei Vorstrafen Bedacht zu nehmen war. Das Erstgericht hatte bei der Strafbemessung nur eine Vorstrafe zu berücksichtigen gehabt, nämlich die Verurteilung vom 16. Dezember 2015 zu einer Geldstrafe wegen gefährlicher Drohung.
Das Verbrechen der Vergewaltigung hat der Litauer nach Überzeugung der Gerichte am 27. September 2015 in Feldkirch begangen. Theoretisch hätte damit über die Vergewaltigung schon im Prozess vom 16. Dezember 2015 um eine gefährliche Drohung mitverhandelt werden können. Das Urteil im Schöffenprozess zur angeklagten Vergewaltigung wurde am Landesgericht aber erst am 5. April 2016 gesprochen. Das Oberlandesgericht meint, in der Zwischenzeit sei auf zwei weitere Verurteilungen Rücksicht zu nehmen.
Vorwurf bestritten
Der Angeklagte bestritt den Vorwurf der Vergewaltigung und sprach von einvernehmlichem Sex. Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien hat aber am 2. August den Feldkircher Schuldspruch rechtskräftig bestätigt. Demnach hat der allein in Deutschland mit 15 Vorstrafen belastete Litauer in der Feldkircher Altstadt im Freien nachts eine betrunkene Fußgängerin zu Boden gedrückt, ausgezogen und vergewaltigt.
Drei Passanten kamen zufällig zum Tatort und alarmierten eine sich in der Nähe aufhaltende Fußstreife der städtischen Sicherheitswache. Nachdem der Angeklagte von den Passanten entdeckt worden war, ließ er von der Frau ab, setzte sich auf eine Parkbank und wartete dort das Eintreffen der Polizei ab.
Sein Verhalten stehe seiner Täterschaft nicht entgegen, hielt dazu der Oberste Gerichtshof fest. Die Verteidigung hatte vergeblich damit argumentiert, ein Vergewaltiger wäre geflüchtet.
Schuldig gesprochen wurde der 35-Jährige nicht nur wegen des mit ein bis zehn Jahren Haft bedrohten Verbrechens der Vergewaltigung, sondern auch wegen Betrugs: 33 Euro hatte er nach einer Taxifahrt nicht bezahlt.
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