Vom sechsten bis zum 14. Lebensjahr soll dies gedauert haben. Zum anderen soll er seine Tochter zu sexuellen Handlungen gedrängt und sie, als sie 15 Jahre alt war, sogar vergewaltigt haben.
Alles offen
Noch ist das Beweisverfahren nicht abgeschlossen und der Senat hat noch keine Entscheidung gefällt. Da die Zurechnungsfähigkeit des Mannes fraglich war, wurde Reinhard Haller mit einem Gutachten beauftragt. Dieses ergibt: Der Mann ist zurechnungsfähig. Beim nächsten Prozess am 7. März sollen dann die Einvernahmen der Kinder auf Band vorgespielt werden, um den Schöffen einen unmittelbaren Eindruck zu verschaffen. Ob weitere Beweisanträge kommen oder beim nächsten Anlauf ein Urteil gefällt werden kann, ist offen.
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