Der Mann, so das Gericht, vergewaltigte über Jahre hinweg die Töchter seiner Lebensgefährtin. Den beiden mittlerweile erwachsenen Mädchen muss er 5000 und 8000 Euro Schmerzengeld bezahlen.
Verärgert
Der Rentner ist verärgert über das Urteil und meldet, ohne vorher mit seinem Verteidiger zu sprechen, sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Der Mann hatte seine Verantwortung während des Verfahrens geändert. Zunächst räumte er ein, mit den Mädchen geschlafen zu haben. Er sei aber „verführt“ worden. Später behauptete er, impotent zu sein. Das Beweisverfahren ergab, dass dies auch gelogen war. Somit war er schuldig zu sprechen. Der Rahmen reicht von sechs Monaten bis fünf Jahren Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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