Er fordert ein Vorgehen in Teilschritten, über welche im Verhandlungsweg Konsens gefunden werden kann.
Wir erwarten nicht, dass bis zu den nächsten Nationalratswahlen ein Durchbruch im Sinne einer vollständig neuen Verfassung erzielt werden kann. Wir erwarten aber einige Fortschritte, so Landtagsdirektor Bußjäger. Es sei auf jeden Fall erforderlich, dass die Länder in den Beratungen des im Nationalrat eingerichteten Sonderausschusses eine aktive Rolle spielen und auch Experten entsenden könnten.
Ungeachtet der Signale zu einer konstruktiven Zusammenarbeit sei die Föderalismusreform neben den Grundrechten die wohl schwierigste Klippe in der Verfassungsreform, hält Bußjäger fest und meint weiter: Die Zentralisten haben aus dem Konvent bisher nicht allzu viel gelernt. Es wird schwierig sein, in der Frage der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern zu befriedigenden Resultaten zu gelangen.
Europa ist laut Bußjäger kein Argument für eine Stärkung des Zentralismus. Nahezu alle Mitgliedsstaaten verfügen über den dreistufigen Aufbau Gemeinden – Regionen – Nationalstaat. Österreich hat mit anderen Staaten wie Deutschland, Belgien, Italien und Spanien allerdings gemeinsam, dass die regionale Ebene auch gesetzgeberische Kompetenzen hat. Diese Gestaltungsfähigkeit als Kern der Eigenständigkeit und Demokratie in den österreichischen Ländern darf nicht weiter geschwächt werden, so Bußjäger.
Der Leiter des Föderalismusinstituts fordert in der Verfassungsreform ein schrittweises Vorgehen. Er schlägt die Umsetzung folgender Projekte vor, die mit einigem guten Willen machbar seien: – Einführung einer Landesverwaltungsgerichtsbarkeit, die für die Bürgerinnen und Bürger einen rascheren Zugang zum Recht bedeuten würde. – Modernisierung des Wahlrechts, was den Ländern erlauben würde, die Briefwahl einzuführen. – Dezentralisierung der Strukturen im Bildungswesen durch Einbau der Landesschulräte in die Landesverwaltungen. – Verfassungsbereinigung durch Einbau verstreuter Verfassungsbestimmungen in die ursprüngliche Verfassung sowie Straffung und Abschlankung des Verfassungstextes.
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