Verfall verhindert Reichtum bei Verbrechern

Damit Gauner nicht zu Geld kommen, hat der Staat gründlich vorgesorgt. Drogeneinnahmen werden im Zuge des sogenannten „Verfalls“ eingeheimst und auch Einbrecher und Betrüger sollen mit ihrer Beute nicht glücklich werden. Dass Delinquenten Ergaunertes abgeben müssen, dafür gibt es mehrere Möglichkeiten. Zum einen können sie schuldig gesprochen werden, dem Opfer den Betrag zurückzuerstatten.
Andere Variante
Eine andere Möglichkeit ist, dass der Staat sich den ergaunerten Betrag nach ausgesprochenem Verfall durch Exekution holt. Hat dann noch ein Opfer verbriefte Forderungen, an denen es nichts mehr zu rütteln gibt, können diese aus dem Verfallsbetrag beglichen werden. „So ist gesichert, dass Opfer nicht auf der Strecke bleiben. Der Weg für Betrogene und Bestohlene kann allerdings sehr steinig und auch kostenintensiv sein“, erklärt Rechtsanwalt Edgar Veith. Voraussetzung ist auch immer, dass der Gesetzesbrecher über irgendein Vermögen verfügt, sonst gilt der Spruch „Wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht verloren“.