Das berichtete am Mittwoch ORF Radio Vorarlberg unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft. Der herzkranke Vater war während der Haft des Sohnes gestorben.
Dem Strafvollzugsbeamten habe keine schuldhafte Handlung nachgewiesen werden können, hieß es in dem Bericht. Der Häftling war am 12. März inhaftiert worden und hatte sich am Karfreitag (21. März) bei der BH gemeldet, um eine Haftunterbrechung zu erwirken. Nach einer Prüfung des Sachverhalts war diese nicht bewilligt worden. Der Mann hatte angegeben, dass er seinen Vater telefonisch nicht erreichen könne. Als die Polizei in seiner Wohnung nachsah, fand sie den allein stehenden Vater tot auf. Er war an einem Herzinfarkt verstorben. (
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