AA

Verfahren in Bundesheer-Affäre eingestellt

Die gestellten "Geiselnahmen" in zwei Kasernen in Tirol und Vorarlberg, die Ende des Vorjahrs für beträchtliches Aufsehen gesorgt hatten, bleiben ohne strafrechtliche Folgen.

„Im Sinne der Anträge der zuständigen Staatsanwaltschaften Innsbruck und Feldkirch sowie der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck werden die Verfahren eingestellt“, gab Werner Pürstl, zuständiger Sektionschef im Justizministerium, am Freitagnachmittag bekannt. Die in Frage kommenden Tatbestände nach dem Militärstrafgesetz – die Verletzung bzw. erniedrigende Behandlung der betroffenen Grundwehrdiener – seien nicht erfüllt worden, meinte Pürstl im Gespräch mit der APA.

In der Pontlatz-Kaserne in Landeck war es im Dezember 2003 im Zuge eines so genannten „Kampftages“ zu Fesselungen mittels Kabelbindern und stundenlangem Schlafentzug sowie Scheinfolterungen gekommen. Die Übung sollte als Training für Auslandseinsätze dienen. Dafür herangezogen wurden rund 30 Grundwehrdiener der Nachschub- und Transportkompanie der Innsbrucker Standschützenkaserne sowie der Aufklärungskompanie der Pontlatz-Kaserne.

Ähnliches spielte sich in der Walgau-Kaserne in Bludesch ab, wo ebenfalls an die 30 Rekruten von als Terroristen verkleideten Ausbildnern zum Schein überwältigt und auf Pinzgauern in Kniestellung mit verbundenen Augen und mit gegen den Hinterkopf gerichteten Pistolen abtransportiert wurden. Im Rahmen der Übung wurden auch Schein-Erschießungen abgehalten. Ursprünglich war zudem von Schlägen mit Bambusstöcken die Rede, was jedoch nicht verifiziert werden konnte.

Wie Pürstl nun darlegte, sei in den gegenständlichen Fällen die Gefangennahme von Soldaten deklariertes Übungsziel und damit von einem entsprechenden Erlass umfasst gewesen: „Es sind keine willkürlichen Szenarien konstruiert worden.“ Die Rekruten hätten sich außerdem freiwillig an den Übungen beteiligt: „Es wäre ihnen offen gestanden, sanktionslos auszusteigen. Sie hätten keine wie auch immer gearteten Nachteile zu befürchten gehabt.“

Pürstl betonte, sämtliche Grundwehrdiener wären nach Bekanntwerden der Vorfälle von den Sicherheitsbehörden eingehend einvernommen worden. Dabei habe sich erwiesen, „dass es keine eskalierenden und sadistischen Vorgehensweisen der Ausbildner gegeben hat. Es war von keinem Leidensdruck und auch nicht von unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung die Rede.“

Noch nicht abgeschlossen sind die Untersuchungen zu den Misshandlungsvorwürfen in der Tilly-Kaserne im oberösterreichischen Freistadt. Mit einem von einem Ausbildner angefertigten Video, das 80 Grundwehrdiener als Opfer einer inszenierten Geiselnahme zeigte, war die Affäre um angebliche Übergriffe auf heimische Grundwehrdiener ursprünglich ins Rollen gekommen.

“Verfahrens-Einstellung ist wenig überraschend”

Die Einstellung des Verfahrens in der Bundesheermisshandlungsaffäre ist für den Vorarlberger Militärkommandanten Gottfried Schröckenfuchs wenig überraschend. Das Ergebnis sei immer schon klar gewesen, wurde Schröckenfuchs von ORF Radio Vorarlberg zitiert.

Die Erhebungsergebnisse und die Aussagen der Beteiligten hätten sich von Anfang an klar von den Aussagen der Beschwerdekommission unterschieden. Für Schröckenfuchs ist deshalb umso unverständlicher, dass die Beschwerdekommission zu ihrem Ergebnis gekommen ist.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Verfahren in Bundesheer-Affäre eingestellt