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Vereinfachte Arzneimittel-Bewilligung im Krankenhaus Dornbirn

Dornbirn - Die VGKK konnte mit dem Krankenhaus Dornbirn eine Vereinbarung erzielen, wonach dieses künftig ein vereinfachtes, elektronisches Bewilligungssystem für Medikamente (Arzneimittel-Bewilligungs-System - ABS) einsetzen wird.

Es handelt sich dabei um dasselbe System wie es im niedergelassenen Bereich verwendet wird, um die Bewilligung der Kasse für bestimmte Medikamente einzuholen. Auch die Bewilligungskriterien sind die gleichen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Vom Krankenhaus gestellte Bewilligungsanträge werden elektronisch an die Kasse übermittelt und innerhalb einer maximalen Sollzeit von 30 Minuten nach Einlangen in der GKK vom ärztlichen Dienst bearbeitet. Die VGKK erspart sich durch diese Vorgangsweise die manuelle Eingabe der bisher per Fax einlangenden Anträge und das Antwortfax.

Auch für die niedergelassenen Ärzte ergibt sich daraus in Folge insofern eine Erleichterung, dass sie die Medikation auf der bestehenden Bewilligung aufbauen können. Zusätzlich zur Verwendung von ABS konnte mit dem Krankenhaus Dornbirn die zukünftige Verwendung des Ökotools (ein elektronisches Verzeichnis, das dem Verordner aus mehreren gleichwertigen Medikamenten das ökonomischste anzeigt) bei der Heilmittelverordnung/- empfehlung vereinbart werden. Das Krankenhaus Dornbirn ist die erste Krankenanstalt in Vorarlberg, die in dieses System eingebunden wird.

„Unser Bestreben ist es, im Lauf dieses Jahres auch die Landeskrankenanstalten an dieses Arzneimittelbewilligungssystem anzubinden und damit einen weiteren Baustein für unser Ziel der besseren Vernetzung von intra- und extramurlen Bereich zu legen “, zeigt sich VGKK-Obmann Manfred Brunner mit dem erzielten Vertragsergebnis sehr zufrieden. Der ärztliche Leiter des Krankenhauses Dornbirn, Univ.-Prof. Dr. Harald Sparr, und der projektverantwortliche Primararzt, Dr. Guntram Winder, begrüßen das elektronische Bewilligungssystem: „Die neue Software erleichtert den Spitalsärzten die Verschreibung von bewilligungspflichtigen Medikamenten.“

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