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Verein Agrar West soll für Tiroler und Vorarlberger Rechte erstreiten

Sonntagabend wurde der Verein "Agrargemeinschaftsverband West" gegründet.
Sonntagabend wurde der Verein "Agrargemeinschaftsverband West" gegründet. ©AP
Im Dauerthema der Agrargemeinschaften haben sich die Betroffenen aus Tirol und Vorarlberg selbst auf die Beine gestellt und Sonntagabend den Verein "Agrargemeinschaftsverband West" gegründet. Ziel sei der gemeinsame Kampf um das Eigentum mancher Agrargemeinschaften, das in einigen Fällen Gemeinden übertragen werden soll. Vereinsvertreter kritisierten die Enteignung zahlreicher Agrargemeinschaften mit Hilfe eines "neuen Richterrechts".

Niemand könne von den Mitgliedern einer Agrargemeinschaft verlangen, Grundstücke zu verkaufen oder zu belasten, wenn den Erlös dafür die politische Gemeinde kassiere, hieß es in einer Aussendung am Montag. Die Substanz betreffende Rechtsgeschäfte würden nur einvernehmlich mit der Gemeinde abgeschlossen, wenn die Gemeinde auf jeglichen Anspruch aus dem Titel Substanzwert für den Einzelfall verzichte und die Agrarbehörde dies genehmigt. Weiters werde keine Agrargemeinschaft ohne rechtskräftigen Bescheid Auszahlungen aus dem Titel “Substanzwertanspruch” tätigen, erklärte der Obmann der “Agrar West”, Toni Riser.

Im Dezember 2009 war ein Tiroler Landesgesetz verabschiedet worden, das nach einem höchstgerichtlichem Urteil die Nutzung von Grundstücken zwischen Gemeinden und Agrargemeinschaften regelt. In einigen Fällen ist dies allerdings immer noch offen bzw. vom Land noch nicht geprüft.

Die Agrargemeinschaften entstanden aus bäuerlichen Zusammenschlüssen. In ihrem gemeinschaftlichen Besitz befinden sich Wälder, Weiden und Almen. Durch Regulierungsverfahren in den 50er und 60er Jahren wurde das Gemeindegut den Agrargemeinschaften übertragen. Diese Eigentumsübertragung kritisierte der VfGH bereits 1982 als rechtswidrig. Diese Ansicht wurde in Tirol aber zunächst nicht umgesetzt. Erst als die Gemeinde Mieders 2008 vor die Höchstrichter zog und der VfGH sein Erkenntnis von 1982 im Sommer 2008 bekräftigte, kam der Stein ins Rollen. Drei Jahre nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs schwelt der Streit zwischen Gemeinden und Agrargemeinschaftsvertretern damit unvermindert weiter. Die Gemeinden warten nach wie vor auf die Erlöse aus dem Substanzwert, also auf jene Gewinne, die beispielsweise aus der Jagdpacht, Schottergruben, Autobahnraststätten oder dem Verkauf von Bauland stammen.

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