Laien urteilen – wenn der Zufall dies durch Los entschieden hat – über Kapitalverbrechen. So will es das Gesetz. Sie müssen die Frage, ob Herr Maier oder Müller seine Frau im vergangenen Sommer umbringen wollte, nach abgeschlossenem Beweisverfahren mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten. Doch so einfach es klingt, ist es nicht. Viele „Eventualfragen“ wie zum Beispiel – „Wollte er sie absichtlich schwer verletzten?“ oder „Hat er sich damit abgefunden, dass sie bei der der Attacke schwer verletzt wird?“ werden in der Regel als Alternativen angeboten.
Schwer ergründbar
Was ein möglicher Verbrecher im Zeitpunkt der Tat wirklich wollte, ist nicht einfach zu entscheiden. Der „Vorsatz“ oder „innere Tatseite“ ist schwer heraus zu finden und oft wissen Täter selbst nicht mehr, was sie im entscheidenden Moment wollten oder nicht wollten. Naturgemäß treten bei der Verhandlung eigene Interessen in den Vordergrund. Unter Umständen umfasst ein, den Geschworenen vorgelegtes Frageschema an die zwanzig Fragen. Schwierige Abgrenzungen zu treffen, ist notwendig. Doch dem Gesetzgeber war eine Beurteilung durch „normale Bürgern“ wichtig, somit ist es in Österreich Sache der Laien, über die schwersten Verbrechen, die das Gesetz kennt, zu entscheiden.
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