Das Opfer des Mordversuchs fordert nicht vom Täter Schadenersatz. Denn der mittellose, paranoide und deshalb unzurechnungsfähige Deutsche wurde 2016 beim Strafprozess am Landesgericht Feldkirch in ein psychiatrisches Gefängnis eingewiesen. Das Verbrechensopfer beantragt auch nicht vom Staat eine pauschale Entschädigung nach dem Verbrechensopfergesetz. Stattdessen hat der 46-jährige Götzner die Republik Österreich als Arbeitgeberin der Polizei verklagt.
In dem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch wurde gestern unter dem Vorsitz von Richterin Sieglinde Stolz die erste Verhandlung durchgeführt. Der 46-jährige Kläger verlangt in dem Amtshaftungsverfahren 36.000 Euro Schadenersatz, eine monatliche Rente und die Feststellung der Haftung für allfällige weitere Folgeschäden.
Klagsvertreter Edgar Veith begründet die Ansprüche seines Mandanten damit, dass die Polizei mit rechtzeitigem Einschreiten gegen den Beschuldigten nach früheren Anzeigen wegen Körperverletzung und versuchten Hausfriedensbruchs den Mordversuch verhindern können hätte. So sei die Polizei einmal erst nach einer halben Stunde eingetroffen und habe deshalb den Beschuldigten nicht mehr vorgefunden.
Beklagtenvertreter Herbert Arzberger von der Finanzprokuratur erwiderte gestern, die Polizei habe im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles unternommen. Es sei eigenartig, dass der Polizei Vorwürfe gemacht werden, die dem Kläger mit ihrem Einschreiten das Leben gerettet habe.
Lebensgefährlich verletzt
Nur mit Glück hatte der Götzner 2015 in seinem Haus die brutale Attacke seines geistig verwirrten Nachbarn überlebt. Der 28-jährige Deutsche schlug damals eine Terrassenscheibe ein und drang so ins Haus ein. Im Schlafzimmer versetzte er dem Hausherrn Faustschläge ins Gesicht und schlug ihm mit einem Luftbefeuchter auf den Kopf. Danach würgte der Eindringling den Mechaniker, bis er bewusstlos war. Das Opfer erlitt lebensgefährliche Verletzungen und verdankte sein Überleben einem Zufall.
Er habe geglaubt, sterben zu müssen, und habe mit dem Leben abgeschlossen, sagte der Geschädigte. Er sei im Krankenhaus aufgewacht und habe sich gedacht, das könne nicht der Himmel sein, weil es so laut sei.
Innenminister Kickl soll aussagen
Noch nicht entschieden hat Richterin Stolz über einen Antrag des Klagsvertreters. Veith beantragte gestern die Zeugeneinvernahme von Innenminister Herbert Kickl. Der Minister soll bezeugen, dass die Polizeiinspektion in Götzis zu den Tatzeiten unterbesetzt gewesen sei.
(NEUE)
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