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„Verbotene Wahrheit“ und „Republik der Strolche“

Zwölf Monate bedingt plus Geldstrafe für mehrfache nationalsozialistische Wiederbetätigung.
Zwölf Monate bedingt plus Geldstrafe für mehrfache nationalsozialistische Wiederbetätigung. ©Christiane Eckert/VOL.AT
Nazi-CDs waren nicht Gegenstand der Anklage, dafür andere Fehltritte des 40-Jährigen.

Von Christiane Eckert/VOL.AT

Am Landesgericht Feldkirch wurde wieder einmal ein Angeklagter wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verurteilt. Dem Mann wurden Handlungen vorgeworfen, die zum Teil 18 Jahre zurück liegen.

Eine Sache ist die mit dem mehrfach ausgeführten Hitlergruß. Meist auf rechtsradikalen Konzerten oder Treffen. Davon gabs Fotos, die speicherte man auf dem PC. Zudem schmückte ein Hakenkreuz den Oberarm des Mannes. Erst 2013 wurde es mit Farbe zugedeckt. Bei einer Rosenmontagsauseinandersetzung im Rausch grölte der Mann seinem ausländischen Nachbarn ein Heil Hitler ins Gesicht, nachdem er von diesem angeblich provoziert wurde. Und zu guter Letzt besaß er noch eine Mütze mit der Zahl 18 – Symbol für AH – somit für Adolf Hitler. Die Mütze trug er ein paar Mal bei der Arbeit.

Verurteilt

Verteidiger Edgar Veith betont, dass sein Mandant schon lange mit der Szene gebrochen habe und nun gar nichts mehr mit derartigen Dingen am Hut habe. Das wirkliche Problem sei der Alkoholkonsum des Mannes. Bis zu acht Bier trinkt er täglich, eine stationäre Therapie sei wegen des Jobverlustes schwierig, so der Angeklagte. Die Straftaten, so Veith seien immer nach beträchtlichem Alkoholgenuss passiert.

Die Geschworenen sprechen den 40-Jährigen schuldig, die Strafe: zwölf Monate bedingt auf drei Jahre, dazu eine unbedingte Geldstrafe von 3600 Euro. Zusätzlich wird ihm die Weisung erteilt, dass er sich einer ambulanten Alkoholtherapie unterzieht.

(red)

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