Agrarlandesrat Erich Schwärzler verweist nachdrücklich auf das im Jahr 2001 erlassene Auspflanz- und Verbringungsverbot für die wichtigsten Feuerbrand-Wirtspflanzen (Weißdorn, Rotdorn, Zwergmispel). Die Einhaltung wird von den Bezirkshauptmannschaften verstärkt kontrolliert.
Nach der verheerenden Feuerbrandsituation in den letzten beiden Jahren ersucht Landesrat Schwärzler die Bevölkerung, die angeordneten Maßnahmen ernst zu nehmen und dadurch mitzuhelfen, diese Pflanzenkrankheit, die insbesondere für Apfel- und Birnenhochstämme eine besondere Gefahr darstellt, zu bekämpfen. Durch die Reduzierung der Feuerbrand-Problempflanzen können auch die Infektionsherde reduziert werden.
“Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen, durch die Beachtung des Auspflanz- und Verbringungsverbotes einen Beitrag für unsere Obstbauern und den Erhalt der Obstbäume als landschaftsprägende Teile unseres Lebensraumes zu leisten”, so Landesrat Schwärzler.
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