138 Taxifahrer am Flughafen hatten eine Petition eingereicht, welche die Rechte der Schweizer Chauffeure einfordert und die Durchsetzung der Bestimmungen verlangt.
Von der Regelung betroffen sind Taxis, Limousinen und Personenwagen mit bis zu neun Sitzplätzen. Zulässig ist das gewerbsmäßige Abholen von Fahrgästen mit Ziel weniger als fünf Kilometer von der deutschen Grenze beziehungsweise zehn Kilometer von der österreichischen Grenze entfernt.
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