Er bezieht sich dabei auf ein Gerichtsurteil, nachdem Tierschutzaktivisten zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt wurden, weil sie bei einem Schlachthof die Schächtungen zum islamischen Kurbanfest behinderten. Hier werden die falschen bestraft. Nicht jene die Tierquälerei verhindern, sondern jene die sie bewusst anwenden, gehören bestraft. Diese Gesetzeslücke gehört verfassungsrechtlich endlich geschlossen, stellt LR Egger klar.
Dass der betroffene Schafmetzger nun angeblich nur noch mit Betäubung arbeitet, sei immerhin ein Teilerfolg, aber noch keine Lösung des Problems, so LR Egger weiter. Auch im Islam sei Tierquälerei verboten, das Schlachten habe unter größtmöglicher Schmerzfreiheit für das Tier zu erfolgen. Viele namhafte islamische Geistliche hätten mehrfach festgestellt, dass das Betäuben mittels Elektrozange oder anderer Mittel, die dem Tier keine Wunden zufügen mit den Regeln des Islam in Einklang stünden.
Nun ist der Verfassungsgesetzgeber gefordert, Tierquälerei im Namen der freien Ausübung der Religion endlich abzustellen, so LR Dieter Egger abschließend.
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