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Veganer Tier-Aktivist fühlt sich durch Gefängis-Essen diskriminiert

Für Georg Prinz ist der Veganismus eine Weltanschauung. In Haft soll er keine angemessene vegane Mahlzeiten bekommen haben.
Für Georg Prinz ist der Veganismus eine Weltanschauung. In Haft soll er keine angemessene vegane Mahlzeiten bekommen haben. ©Screenshot Google Streetview, VGT
Tierschützer Georg Prinz ist Veganer. Nach einer Demo-Aktion in Innsbruck hat der 29-Jährige eine Nacht im Gefängnis verbracht, wo die Polizei keine vegane Ernährung für ihn bereitstellen konnte. Dagegen hat der junge Mann jetzt Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Innsbruck eingebracht.

Am 5. Juni zogen Tierschützer vom "Verein gegen Tierfabriken" (VGT) in Innsbruck vor die Zentrale der ÖVP um mit Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig über Vollspaltenböden und die Zukunft der Schweinehaltung zu sprechen. Der Minister war entweder nicht anwesend oder nicht gesprächsbereit, die Aktivisten besetzten den Medienraum der ÖVP-Zentrale, die Polizei musste einschreiten.

Eine Nacht bei der Polizei

Georg Prinz wurde am Abend des 5. Juni von der Polizei von einem Fahrradschloss, mit dem er sich an einen anderen Aktivisten gekettet hatte, losgeschnitten und in das Polizeianhaltezentrum Innsbruck gebracht, wo er bis 9.30 Uhr des nächsten Tages festgehalten wurde.

Die Polizei sei seit 13 Uhr bei der Aktion der Aktivisten vor Ort gewesen, und habe damit die Kontrolle über seine Nahrungsaufnahme gehabt, argumentiert Prinz in seiner Beschwerde am Landesverwaltungsgericht, wie "derstandard.at" berichtet. Zudem habe er seit 8 Uhr morgens am Tag der Aktion nichts gegessen und somit rund 25 Stunden keine ausreichende Ernährung erhalten, mehr als 20 Stunden davon unter Kontrolle der Polizei.

Trockenes Weißbrot und Marmelade

Bei der Polizei habe Prinz angegeben, dass er vegan sei und sich vegan ernähre. Bekommen habe er als Abendessen drei Scheiben trockenes Weißbrot, nichtvegane Butter und zwei Tässchen mit je 25 Gramm Marmelade. Die Butter habe er zurückgegeben. Am nächsten Morgen habe es wieder drei Scheiben Weißbrot, die nichtvegane Butter und Marmelade gegeben - Zudem Kaffee mit Kuhmilch. Von der Polizei habe es geheißen, man habe nichts Veganes.

Das sagt Georg Prinz

In einer Aussendung des VGT nimmt Georg Prinz zu seiner Beschwerde am Landesverwaltungsgericht Innsbruck wie folgt Stellung:

Georg Prinz vor dem Landesverwaltungsgericht in Innsbruck. ©VGT

Ich lebe seit 11 Jahren vegan und nehme diese Haltung sehr ernst. Ich prüfe sehr genau, was ich konsumiere, ob da nicht auch in kleinstem Rahmen Tierprodukte enthalten sind. Ich würde lieber hungern, als ein Tierprodukt zu mir zu nehmen, weil ich nicht möchte, dass wegen mir Tiere leiden und sterben. Müsste ich ein Tierprodukt essen, würde ich physisch und psychisch sehr leiden. Der Veganismus ist ganz eindeutig eine Weltanschauung für mich, wie sie von der Europäischen Menschenrechtskonvention Artikel 9 und 14 geschützt ist. Wenn ich in Polizeihaft nur trockenes Brot und Marmelade erhalte, und man mir Kuhmilchbutter und Kuhmilchkaffee vorsetzt, dann fühle ich mich diskriminiert. Da der Staat religiöse Ernährungsvorschriften respektiert, hat er auch weltanschauliche Ernährungsvorschriften zu respektieren.

Beschwerde mit weitreichenden Folgen

Paragraf 13 der Anhalteordnung besagt, dass Häftlinge Anspruch auf ausreichende Verpflegung haben, davon einmal täglich auf eine warme Mahlzeit. Auf ärztliche Anordnungen (Schon-, Zweck- und Diätkost) oder auf religiöse Gebote (Sonderkost) der Häfltinge sei dabei Bedacht zu nehmen.

"Ob Veganismus als Weltanschauung gilt, ist rechtlich jedoch nicht eindeutig geklärt", sagt Yara Hofbauer, Rechtsanwältin und Antidiskriminierungsexpertin in Wien gegenüber dem "Standard". Einen Präzedenzfall gibt es bisher nicht.

Sollte Prinz mit seiner Beschwerde Erfolg haben, und er kündigte an, bis vor die Höchstgerichte zu ziehen, um sein Anliegen durchzusetzen, hätte das weitreichende Konsequenzen. So müsste unter anderem jede Großküche dann eine vegane Option anbieten, beim Militär müssten Lederalternativen für Stiefel und Handschuhe bereit stehen, und staatliche Kindergärten müssten vegane Mahlzeiten zur Verfügung stellen. Um nur einige Beispiele zu nennen.

Ähnlicher Fall beim Bundesheer

Vor zwei Jahren gabe es im österreichischen Bundesheer einen Fall, als vegane Soldatinnen und Soldaten ein fixes veganes Menü forderten. Auch sie bezogen sich auf Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention - allerdings ohne Erfolg. Man sei für Landesverteidigung zuständig und kein Gastro-Unternehmen, hieß es aus dem zuständigen Ministerium.

(VOL.AT)

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