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Vater bedroht: Haftzeit des Häftlings verlängert sich

Drohbrief aus dem Gefängnis: Haftzeit verlängert sich.
Drohbrief aus dem Gefängnis: Haftzeit verlängert sich. ©Bilderbox/Symbolbild
Feldkirch. Zwei Monate zusätzliche Haft für 19-Jährigen wegen eines Drohbriefs aus dem Gefängnis. In Haft befindet er sich wegen eines Mordversuchs.

Die Haftzeit des wegen eines Mordversuches einsitzenden Häftlings verlängert sich. Denn am Mittwoch kam für ein im Gefängnis verübtes Delikt eine weitere Strafe dazu. Zu zwei Monaten Haft wurde der Angeklagte verurteilt, weil er seinen Vater bedroht hatte. Das Urteil, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig.Der 19-Jährige hatte darauf gehofft, im April nach der Hälfte der verbüßten Haftstrafe für den Mordversuch auf Bewährung vorzeitig entlassen zu werden. Jetzt kommt wohl zumindest ein weiterer tatsächlich zu verbüßender Haftmonat dazu.

Mit einer Brandstiftung hatte nach Ansicht der Gerichte der damals 17-Jährige zusammen mit einer gleichaltrigen Mitbewohnerin am 12. Februar 2012 in Dornbirn die gemeinsame sozialpsychiatrische Betreuerin umzubringen versucht. In einem Wohnheim des Instituts für Sozialdienste hatten die beiden Jugendlichen nach Mitternacht an der Holzstiege Feuer gelegt. Dabei montierte der 17-Jährige einen Brandmelder ab. Ein anderer Brandmelder weckte aber die verhasste Betreuerin aus dem Schlaf. Sie und ein 25-jähriger Mitbewohner konnten sich noch rechtzeitig in Sicherheit bringen.

Jeweils vier Jahre Haft

In einem Schwurgerichtsprozess am Landesgericht Feldkirch wurden die beiden Angeklagten am 30. November 2012 des versuchten Mordes schuldig gesprochen. Sie wurden zu jeweils fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Das Oberlandesgericht Innsbruck setzte in der Berufungsverhandlung am 25. Juni 2013 die Haftstrafen auf je vier Jahre herab.

Während des anhängigen Mordversuch-Strafverfahrens hatte der Häftling im Februar 2013 seinem Vater einen Drohbrief geschrieben. Damit wollte er ihn dazu zwingen, Alimente für ihn zu bezahlen. Richterin Sandra Preßlaber wertete in der Hauptverhandlung den Vorgang als versuchte Nötigung. Dafür sieht das Strafgesetzbuch bis zu ein Jahr Gefängnis vor.

Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Er habe sich in seinem Brief nur jener Sprache bedient, die er und sein Vater im Umgang miteinander pflegen würden. Sein Verteidiger Florin Reiterer forderte deswegen einen Freispruch.

Die Richterin ging jedoch von keiner milieubedingten Unmutsäußerung aus, sondern von einer zu bestrafenden Drohung, die dazu geeignet sei, jemanden zu ängstigen. Der Angeklagte hätte seinem Vater nicht drohen dürfen, sondern ihn wegen ausstehender Unterhaltszahlungen klagen sollen.

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