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Vandalenakte: Eltern haften nicht automatisch

Für Vandalenakte von Kindern haften laut ORF nicht automatisch die Eltern. Die Übernahme des Schadens hängt davon ab, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Die Schüler in Wolfurt brachen nachmittags in die Lagerhalle ein. Das ist eine Zeit, in der 13-Jährige natürlich unterwegs sein dürfen. Gehen sie statt Fußballspielen Einbrechen, wie im Wolfurter Fall, sind Eltern dafür nicht haftbar. Dass Erziehungsberechtigte angelogen werden, daraus kann man ihn keinen Strick drehen.

Die Kinder in Wolfurt hatten bei Einbrüchen in eine Lagerhalle geschätzte 60.000 Euro Schaden verursacht.
Buben verursachten rund 60.000 Euro Schaden 

Wenn die Eltern nicht haftbar gemacht werden können, kann das Kind selber haftbar gemacht werden, sagt Richter Bildstein. Und zwar dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Kind wissen hätte müssen, dass die Tat strafbar ist, sagt Bildstein.

Der Jugendliche müsste dann mit seinem Vermögen oder späteren Gehalt für den Schaden haften, sagt Bildstein. Und man kann sehr lange für Vorsatzdelikte belangt werden. Die Verjährungsfrist erstreckt sich über 30 Jahre.
 

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