Besser sollten die mit der UVP befassten Abteilungen aufgestockt werden.
“Demontage des Umweltrechts”
Dass jedes noch so komplexe Verfahren nach neun Monaten ende, sei “absurd”, so Rauch in einer Aussendung. “Damit wäre auch ein Atommülllager oder ein Kraftwerk in der Hainburger Au plötzlich genehmigungsfähig – allein, weil ein Landeshauptmann oder die Bundesregierung das will. Das kommt der vollständigen Demontage des Umweltrechtes in Österreich gleich”, erklärte der Landesrat.
Zudem weise die Rechtsprechung der Höchstgerichte und des EuGH in Bezug auf die Aarhus-Konvention und die Beteiligung von NGOs in die gegenteilige Richtung. Damit könnte jedes vermeintlich durchgesetzte Vorhaben vor den Höchstgerichten enden, warnte Rauch. Die Betreiber hätten keine Rechtssicherheit und das Verfahren würde damit sogar verlängert, zudem könnten Anrainer und Umweltorganisationen zivilrechtliche Unterlassungsklagen einbringen, wenn ein Projekt nach einem solchen Vorgehen gebaut werden würde.
Im Durchschnitt liege die Verfahrensdauer derzeit bei sieben Monaten – ab Vollständigkeit der Unterlagen. Hier brauche es eine bessere Anleitung, damit die Projektwerber richtig einreichen, so Rauch. “Die mit den Prüfungen betrauten Personen tun ihr Bestes. Lieber sollten diese Abteilungen aufgestockt, anstatt dass ihre Prüfungen abgebrochen werden”, schlug der Umweltlandesrat vor.
(APA)
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