Hunderte Opfer wollen in dem Verfahren klären lassen, ob die die Hafenbehörden von New York und New Jersey wegen unzureichender Sicherheitsvorkehrungen haftbar sind. Die Opfer könnten dann Schadensersatz geltend machen.
Bei dem Bombenattentat hatten moslemische Extremisten sechs Menschen getötet und mehr als 1000 verletzt. Die Türme an der Südspitze Manhattans wurden anders als bei dem Anschlag am 11. September 2001 nicht irreparabel beschädigt.
Die Hafenbehörden haben genau vorhergesagt, was passierte. Warum haben sie nichts unternommen?, sagte Klägeranwalt David Dean unter Hinweis auf Sicherheitseinschätzungen der Eigentümer. Die öffentliche Tiefgarage des Gebäudes sei unbewacht gewesen, obwohl dort sogar Limousinen des US-Präsidenten geparkt und dessen Leibwächter Munition gelagert hätten. In der Garage stellten die Attentäter einen mit Sprengstoff gefüllten Lastwagen ab, den sie später explodieren ließen.
Der Anwalt der Verteidigung, Marc Kasowitz, widersprach: Der Angriff von 1993 auf das World Trade Center war beispiellos. Es war der erste Anschlag von ausländischen Terroristen auf US-Boden. Zudem habe es vor dem Attentat keine konkrete Drohung oder Hinweis in einem Geheimdienstbericht gegeben.
In dem Verfahren geht es nur um diese zivilrechtlichen Ansprüche – die Attentäter sind bereits von strafrechtlich zu lebenslanger Haft verurteilt.
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