Der Supreme Court urteilte am Montag in Washington, dass Universitäten die Rasse eines Bewerbers als Kriterium für die Zulassung zum Studium ansetzen dürfen.
Im konkreten Fall ging es um die Bevorzugung von schwarzen Bewerbern an der University of Michigan. Mehrere weiße Studenten hatten gegen die Regelungen geklagt. Sie hatten sich auf das Gleichbehandlungsgebot im 14. US-Verfassungszusatz berufen. An zahlreichen Hochschulen der USA werden Schwarze bei den Zulassungsentscheiden bevorzugt, wenn sie gleiche oder ähnliche Qualifikationen haben wie weiße Bewerber.
Die Universität Michigan verwendet ein kompliziertes Punktesystem bei der Bewertung der Bewerber. Am wichtigsten sind dabei die Noten und akademischen Grade, doch gibt es Extra-Punkte für Angehörige rassischer und ethnischer Minderheiten. Die Universität Michigan hat jährlich 25.000 Bewerber für ihre Diplomstudien. 5.000 Plätze werden vergeben. Heuer sind neun Prozent der Studienanfänger Schwarze, sechs Prozent Hispanier und zwei Prozent Indianer.
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